Dienstag, 28. Juni 2011

Die verlorenen Kinder Argentiniens

Die Grossmütter der geraubten Kinder ihrer ermordeten Töchter
Als die ersten Berichte über die argentinischen Mütter der Plaza del Mayo bzw. die Grossmütter der geraubten Kinder ihrer gefolterten und ermordeten Töchter auch in der deutschen Presse auftauchten, verhöhnten die flachsinnigen „Mädels“ von EMMA die namenlosen Leiden dieser Frauen als „Mutterideologie.“ Ein Zeugnis von abgründigem Stumpfsinn, seelischer Roheit und geistiger Hohlköpfigkeit, der den Wahn der Gleichheitsideologie ausmacht.
Der Kampf der Frauen um die Klärung der Identität ihrer Enkelkinder und ihre Herausgabe an die eigene Familie dauert an bis heute. Die bestialischen Foltertäter der argentinischen Diktatur, die auch unter den inzwischen entlassenen Militär zu suchen sind, werden bis heute gedeckt.
Aus aktuellem Anlass von einem der Entführungsfälle unter vielen stand kürzlich eine Artikelserie über diese unsäglichen Verbrechen in 20minuten (Schweiz) zu lesen:





  • NACH DER DIKTATUR, TEIL I
    25. Juni 2011 11:20
    Argentiniens verlorene KinderSeit 30 Jahren kämpfen Argentinier dafür, dass das Schicksal ihrer während der Militärdiktatur entführten Enkelkinder aufgeklärt wird. Bald könnte ihr schwierigster Fall gelöst sein.
    Argentinien befindet sich in der Aufarbeitungs-Phase – erstmals, 30 Jahre nach dem Ende der Militärdiktatur. Seit die Kirchners 2003 die Macht im südamerikanischen Land übernahmen, wird die systematische Entführung und Aneignung von Kindern politischer Gefangener strafrechtlich verfolgt. Etwa 30 000 Menschen liess das Regime zwischen 1976 und 1983 festnehmen und foltern – und dann verschwinden. Darunter auch Hochschwangere.
    Insgesamt wurden nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation «Abuelas de Plaza de Mayo» («Grossmütter der Plaza de Mayo») etwa 500 Jungen und Mädchen in den dunklen Kammern der argentinischen Militärschule ESMA geboren. Die gefangenen Frauen gebaren alleine, nackt, gefesselt und mit verbundenen Augen. Ihre Babys bekamen sie nie mehr zu sehen: Sie wurden von den Folterern entweder selbst adoptiert oder regimetreuen Familien übergeben.
    Während der späteren Gerichtsverhandlungen behaupteten die Verbrecher vor dem Richter, sie hätten mit ihrer Aktion nur die «Feinde ausrotten» wollen. In ihrer perversen Auffassung waren die Kinder der Gefangenen «unschuldige Wesen». Es sei darum ihre Aufgabe gewesen, sie aufzunehmen und «umzupolen»
    . >weiter: http://www.20min.ch/news/ausland/story/17933884



  • NACH DER DIKTATUR, TEIL II
    26. Juni 2011
    «Gebt die Enkel zurück!»Während der Militärdiktatur wurden in Argentinien Hunderte Kinder entführt. Der jahrelange Kampf der Menschenrechtler hat sich nun gelohnt: Der exemplarische Fall Noble wird aufgeklärt.
    Die argentinische Geschichte hat zwischen 1976 und 1983 ihr traurigstes Kapitel erlebt: Während der Militärdiktatur «verschwanden» schätzungsweise 500 Kinder von politischen Gefangenen. Sie wurden gleich nach der Geburt an andere Familien weitergegeben. Auch Ernestina Herrera de Noble, Inhaberin der mächtigsten argentinischen Mediengruppe, «Clarín», hat angeblich im Jahr 1976 zwei solche Babys «adoptiert».
    Seit über zehn Jahren versucht nun die Menschenrechtsorganisation «Abuelas de Plaza de Mayo» («Grossmütter der Plaza de Mayo») die Noble-Kinder zum DNA-Abgleich mit der Nationalen Gendatenbank zu zwingen – wie es das Gesetz verlangt. Doch erst jetzt, nach unzähligen rechtlichen Tricks, haben sie DNA-Tests zur Klärung ihrer Herkunft zugestimmt – nicht zuletzt, weil der Druck in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten enorm zugenommen hat.
    weiter: http://www.20min.ch/news/ausland/story/17976488


  • NACH DER DIKTATUR, TEIL III
    27. Juni 2011;
    Wie das Militär seine Gefangenen entsorgteErstmals seit dem Ende der argentinischen Militärdiktatur kommen die Verantwortlichen vor Gericht – und Gräueltaten ans Licht.
    Die ehemaligen Piloten Alejandro D’Agostino, Enrique De Saint Georges und Mario Arru sind die ersten drei Angeklagten im Fall der sogenannten «Todesflüge». Erstaunlich eigentlich, denn der Verdacht, dass die Gefangenen während der Militärdiktatur in Argentinien aus Flugzeugen lebend in den Rio de la Plata geworfen wurden, besteht seit 1983.
    weiter:
    http://www.20min.ch/news/ausland/story/Wie-das-Militaer-seine-Gefangenen-entsorgte-20632662

Montag, 11. April 2011

Mörder und Menschenfolterer leben ungestört weiter

Anne Franks Peiniger arbeitete für den BND 11.04.2011 München (RP). Der SS-Oberscharführer Karl Josef Silberbauer, der 1944 die Jüdin Anne Frank in ihrem Amsterdamer Versteck aufspürte und ins KZ Auschwitz schickte, hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" nach dem Krieg als V-Mann und Anwerber für den Bundesnachrichtendienst (BND) gearbeitet. Wie das Magazin berichtete, fand der Hamburger Publizist Peter-Ferdinand Koch entsprechende Belege in US-Archiven. Anne Franks Peiniger, als brutaler Verhörspezialist gefürchtet, hat demnach jahrelang in Nazi-Kameradschaften geeignete Spitzel für den BND und zuvor für die Organisation Gehlen gesucht. http://www.focus.de/politik/deutschland/skandalbuch-anne-franks-peiniger-arbeitete-fuer-den-bnd_aid_616760.html Ihre letzte Helferin Miep Gies starb am Montag 100jährig in einem Pflegeheim

Samstag, 26. März 2011

Bewährung für jahrelange Gewalt und Todesdrohungen

Das Gewaltmonster läuft frei herum und kann jetzt weiter zuschlagen gegen die bedrohte Frau

Fuldaer Zeitung 24 März 2011

  • Schlüchtern. Siebenmal schlug und trat ein 28-Jähriger aus Idstein im Taunus seine Freundin. Jetzt gab es dafür die Quittung vom Schlüchterner Amtsgericht: Zehn Monate Freiheitsstrafe, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.
    Das Strafmaß konnte dem Mann mit türkischem Pass nicht persönlich verkündet werden, da er der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schlüchtern unentschuldigt fernblieb. Erschienen waren allerdings die meisten übrigen Prozessbeteiligten, die lange Anfahrtswege auf sich nahmen.

    Das 21-jährige türkische Opfer aus Mainz, eine Frankfurter Rechtsanwältin als ihre Vertreterin der Nebenklage sowie eine Amtsrichterin aus Mainz, die einen Vorfall beobachtet hatte.

Juristischer Sevice für den Schläger:

  • Amtsrichter Thomas Russell verhängte einen Strafbefehl, der dem Angeklagten nun auf dem Postweg übermittelt wird. Dagegen kann er Rechtsmittel einlegen. Um sich umfassend juristisch beraten lassen zu können, wies der Vorsitzende dem Türken einen Hanauer Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu.

Wer gegen diese von der Krimniellen-schutzjustiz kultivierten Gewaltzustände protestiert, wird als „fremdenfeindlich" diffamiert und kriminalisiert und bekommt keinen Pflichtanwalt von den Komplizen.

  • Mit sieben Taten hatte die Anklageschrift eine erstaunliche Länge: Die Vorwürfe reichten bis in das Jahr 2006 zurück. Zu dieser Zeit wohnten Täter und Opfer noch im Raum Schlüchtern.

    Damals soll der 28-Jährige der Frau, mit der er damals eine Beziehung hatte, in Schlüchtern mit der Hand gegen den Kopf geschlagen haben, so dass sie eine blutende Wunde davontrug. 2007 attackierte er seine Partnerin in einem Waldstück nahe der Bergwinkelstadt mit einem Ast. Sie wurde am Bein verletzt.
  • Beleidigung und Morddrohung
  • Die Auseinandersetzungen eskalierten zwei Jahre später, als das Opfer in Mainz wohnte: Am 21. Oktober 2009 bedrohte der Türke seine Freundin mit dem Tod. Einen Tag später holte er sie mit einem Auto von der Universität der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt ab. Nachdem sie eingestiegen war, schlug er sie unvermittelt, bezeichnete sie als "Hure" und drohte erneut, sie umzubringen.
  • Als das Opfer nach kurzer Fahrzeit den Angreifer in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs nach dem Grund für die Attacke fragte, schlug er ihr mit der rechten Faust gegen die linke Gesichtshälfte. Am Fahrtziel, der Wohnung der 21-Jährigen, bekam sie erneut einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht.
    Aus Angst sprang sie aus dem Auto und versteckte sich hinter einer Hausecke. Er entdeckte sie, packte sie am Arm und zog sie die Straße entlang. Anschließend schlug er ihr mit der flachen Hand so heftig auf die rechte Wange, dass sie zu Boden ging. Dort trat er noch mit seinen Turnschuhen auf sie ein. Die Freiheitsstrafe wurde von Richter Russell auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Da nicht der Richter mit Fäusten und Füssen von der Gewaltbestie traktiert wurde, sonder die Freundin, kommt diese Gewaltbestie frei auf Bewährung!

Dienstag, 22. März 2011

Das Rudelrecht oder der Justiz-Irrsinn hat Methode

Die Realität des Rudelsrechts
JUSTIZ-IRRSINN IN DEUTSCHLAND DURCH RICHTER IN STRASSBURG!


In Strassburg hat das >Rudelrecht, das in den Schädeln der Täterschützer brodelt, gegen die Opfer zugeschlagen mit dem jüngsten Urteil gegen die Verwahrung gemeingefährlicher Sexualgewalttäter nach der Haftentlassung. Es ist ein klassisches Urteil, zeigt es doch den wahren Charakter des Rudelrechts auf, das die „Würde“ der Sexualunholde schützt und alle weiteren Opfer ihnen aussetzt.

Die Würde der Opfer wird hier mit Füssen getreten, sie ist für die Rudelschädel überhaupt kein Begriff. Ein Rudelschädel weiss gar nicht was das ist. Man könnte daher Unzurechnungsfähigkeit für die Rudelrichter geltend machen, aber dazu sind sie zu gefährlich. Eine vorbeugende Verwahrung der Rudelrichter ist schlecht denkbar, weil das Rudelrecht viel zu weit verbreitet ist. Aber es muss zumindest richtig benannt werden. d.h. Es muss klar werden, worum es dabei geht: Das Rudelrecht verlangt von den Opfern der Sexualgewalttäter nicht weniger als Respekt vor den Sexualunholden. Wenn die Freilassung gemeingefährlicher Täter mit der „Menschenwürde“ des Täters begründet wird und nicht mit einem formalen Rechtsgrundsatz, dass nach verbüsster Strafe der Täter freizulassen ist, was eine rein formale Begründung wäre und keine moralgeladene, dann dürfte überhaupt kein Gewalttäter verwahrt werden, weil die Festsperrung gegen seine „Menschenwürde" verstiesse. Denn wieso verstösst nur die nachträglich verfügt Verwahrung gegen dieselbe und nicht schon die rechtzeitig verfügte? Beide sind mit dem Schutz der Allgemeinheit best-begründet, worin soll der Unterschied der „Würde“ liegen?

Zudem ist die bombastische Beschwörung der „Menschenwürde“ eines Sexualunholds angesichts der Schändung der Menschenwürde des Opfers völlig pervers. Ich gehe übrigens davon aus, dass es gerade die Kinderpornokonsumenten unter den juristisch aufgeblasenen Moralbolden sind, die von der „Menschenwürde“ der Sexualgewaltunholde so besessen sind, wie nur ein Moralunhold Marke Dunkelziffer, einer von denen, die von Zeit zu Zeit bei eine Kinderpornorazzia auffliegen...

  • Berlin – Das Skandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der nachträglichen Sicherungsverwahrung – es bringt immer gefährlicheren Männern die Freiheit!
    Trotz extremer Wiederholungsgefahr wird in sechs Wochen Dreifach-Killer Jürgen B. (69) aus der Haft entlassen. Dazu kassiert er auch noch eine satte Haftentschädigung!
    Rückblick: 1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
    Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden.
    Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr.

    Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler.
    Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Die Politik hat versagt. Die Richter haben versagt. Diese Entschädigungszahlungen sind ein zusätzlicher Skandal.“
  • siehe auch >http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/17/sicherungsverwahrung-haft-entschaedigung/fuer-dreifachen-killer-skandal-urteil-schwerverbrecher-europaeischer-gerichtshof.html zu:
  • Haft-Entschädigung... und 14 000 Euro für Kinderschänder
    gegen Freilassungen
    1. deutscher Minister
    wehrt sich
    Opfer-Vater klagt an
    Die Opfer leiden ewig,
    die Täter kriegen Geld
    EU-Gerichtshof
    100 weitere Verbrecher
    bald frei?
    Sicherungsverwahrung
    Entschädigung für
    4 Sex-Verbrecher



Freitag, 18. März 2011

Von Allahs Horden gehetzt

Frauentag in Ägypten


Egyptian women's rights protest marred by hecklers



08.03.2011

CAIRO (AP) — A protest by hundreds of Egyptian women demanding equal rights and an end to sexual harassment turned violent Tuesday when crowds of men heckled and shoved the demonstrators, telling them to go home where they belong.

The women — some in headscarves and flowing robes, others in jeans — had marched to Cairo's central Tahrir Square to celebrate International Women's Day. But crowds of men soon outnumbered them and chased them out.

"They said that our role was to stay home and raise presidents, not to run for president," said Farida Helmy, a 24-year old journalist.

Sexual harassment remains widespread in Egypt, where women often are afraid to report sexual assault or harassment for fear they and their families will be stigmatized. A 2008 survey by the Egyptian Center for Women's Rights found that 83 percent of Egyptian women and 98 percent of foreign women in Cairo said they had been harassed — while 62 percent of men admitted to harassing.

Tahrir Square was the epicenter of the protests that toppled President Hosni Mubarak last month after nearly 30 years in power. Women in Egypt had reported that Tahrir had been free of the groping and leering endemic in the country, but on Feb. 11, CBS correspondent Lara Logan was sexually assaulted and beaten on the final night of the 18-day revolt. The Associated Press does not name victims of sexual assault unless they agree to be identified.

At Tuesday's march, men scolded protesters and said their concerns were not urgent in the aftermath of the uprising. When the women argued back, some were verbally abused or groped. Others were beaten and had to be ripped away from the groups of men.

Mostafa Hussein, 30, said many protesters had to flee the area and hide in a park nearby.

"They were running for their lives and the army had to fire a shot in the air to break up the mob chasing them," said Hussein. >weiterlesen

Wunschvorstellungen und die Wirklichkeit

Die Wunschvorstellungen von der Arabischen Demokratie, die selbstverständlich nichts mit dem "westlichen Feminismus" und westlicher Demokratie zu tun hat, von Elsa S. Maloof erinnert an die von Nawal el Sadaawi, die auch keine Einmischung in die islamische Revolution (im Iran!) wünschte.

Die Hetze der Männerhorden gegen Frauen ist nicht nur islamische oder arabische Spezialität. Auch in Indien gibt es regelrechte Männerjagden auf Frauen, die durch die Dörfer getrieben werden, wie ein englischer Reporter einmal über eine solche Hatz aus einem indischen Dorf berichtete. Das Foto zeigte eine junge Mutter, die mit einem Kind auf dem Rücken durch eine johlende Männerhorde rannte, die zu beiden Strassenseiten sich zum Spiessrutenlaufen der Frau formiert hatten, eines der grausamen Bild. die die Realität des Rudelwesens zeigen, das in unseren Medien nicht erscheint.

Freitag, 21. Januar 2011

„Kinderwunsch“ mit Gewalt

Ein Mann zerstückelt seiner Frau die Beine mit der Axt in Gegenwart der Kinder


Ruhrnachrichten 24.7.09

BOCHUM Kaum hatte Richter Josef Große Feldhaus das Urteil verkündet, brach die Familie des Axt-Attentäters (36) auf den Zuschauerbänken in Tränen aus: „Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.“

Es war der Moment der Gewissheit, der Augenblick, in dem den Angehörigen klar wurde, dass der 36-jährige Libanese die Zukunft einer ganzen Familie zerstört hat.

Seine Ex-Frau, der er mit 15 wuchtigen Axt-Hieben die Beine zertrümmert hat, wird vielleicht nie mehr richtig laufen können. Seine Kinder, die das ganze Drama mit ansehen mussten, werden ihr Leben lang mit den schlimmen Bildern im Kopf leben müssen. Und er selbst wird nach der Haftstrafe in den Libanon abgeschoben werden. In ein Land, das er längst nicht mehr seine Heimat nennt. „Er ist deutscher als so mancher Deutsche“, sagte Verteidiger Wolfgang Weckmüller in seinem Plädoyer.

Entschuldigungen

Der Angeklagte hatte sich kurz vor der Urteilsberatung noch einmal selbst an die Richter gewandt. Mit Tränen erstickter Stimme stammelte er Entschuldigungen, bat und flehte. „Ich werde mein ganzes Leben lang büßen“, sagte der 36-Jährige. „Ich wünschte, ich hätte mich damals unter Kontrolle gehabt.“

Damals – das ist der frühe Morgen des 26. Februar. Der Libanese, den die Polizei erst am Abend vorher aus dem Haus geworfen hatte, kehrte mit einem Ersatzschlüssel zurück und machte seiner Frau erneut schwere Vorwürfe. Sie wollte sich trennen, hatte sich gegen seinen Willen sterilisieren lassen.

Kinderwunsch

Er hatte auf weitere Kinder gehofft und wollte eine Scheidung nicht hinnehmen. „Du weißt, was jetzt passiert“, sagte er zu der 30-Jährigen. Damit spielte er auf eine grausame Ankündigung vom Neujahrstag an. Schon damals hatte er seiner Frau gedroht: „Wenn du mich mal verlässt, mache dir keine Sorgen. Ich hacke dir dann nur die Beine ab ...“

Mit einer ein Kilo schweren Axt, die er von der Terrasse des Neubaus holte, setzte der 36-Jährige schließlich seine Drohung in die Tat um. Seine Frau schrie hysterisch, weinte verzweifelt, hatte aber keine Chance. „Man muss dieses Vorgehen als gewollte Zerstückelung bezeichnen“, sagte Richter Große Feldhaus. Martin von Braunschweig

http://www.stalking-forum.de/forum/showthread.php?t=968

Die Vergewaltigerbrutalität des Gewaltunholds wird hier ganz harmlos als als „Kinderwunsch" vorgestellt. Wieviele Kinder hat der Gewaltunhold der Frau schon beschert, die sich ja kaum grundlos sterilisieren liess. Die Frau gehorchte dem Mann nicht, der ihr noch mehr Kinder gegen ihren Willen aufzwingen wollte? Sie wollte sich von dem Gewaltunhold trennen! Bei der Untat schrie sie „hysterisch“, heisst es in der Version eines deutshcen Stumpflings, dessen Gekreisch wir nicht erleben möchten, wenn ihm eine Gewaltbestie die Beine zertrümmern würde Da trieft's wieder vor lauter Verständnis für ein Gewaltmonster. Die Frau hat sich „gegen seinen Willen“ (!), man denke, sterilisieren lassen. Zum Schutz vor seinem „Kinderwunsch“, wie die Gewaltbrunst des Frauenverstümmelers genannt wird. Die Zerstückelung fand in Gegenwart der Kinder statt, was die Qualität dieses „Kinderwunschs“ erhärtet. Und das Gewaltverbrechen, das die Kinder mitansehen mussten, wird in diesem Bericht als „Drama“ neutralisiert. Eine Frau sie sich dieser Bestialität entziehen will, ist für das deutsche Rohlingshirn „hysterisch“.

Solche Typen bekommen nach dem neuen Sorgerecht erst mal automatisch die Sorgegewalt über Frau und Kinder nach der Trennung und können dann jede unerwünschten Kontakte erzwingen.

Mittwoch, 19. Januar 2011

Vatersorge in action

Vatersorge in action


Ex-Frau mit Messer an der Kehle vergewaltigt

rosenheim24.de 19 Januar 2011

Augsburg - Ein Türke hat in Augsburg seine Ex-Frau verprügelt, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt: 48 Stunden nach seiner brutalen Tat hat die Polizei den Mann geschnappt. Die Geschädigte, eine 46-jährige Frau, lebt schon seit einigen Monaten von ihrem 45-jährigen Ehemann getrennt, da die Ehe des türkischen Paares schon seit Jahren zerrüttet sei.

Am Freitag besuchte der Beschuldigte - zur Regelung persönlicher Angelegenheiten - seine Ex-Frau in ihrer Wohnung. Nachdem die gemeinsamen Kinder die Wohnung verlassen hatten, kam es zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung.

Dabei wurde der 45-Jährige handgreiflich und schlug der Frau mehrfach ins Gesicht. Schließlich bedrohte er sie mit einem Küchenmesser und zerschnitt ihre Kleidung. Unter Vorhaltung des Messers verging sich der Beschuldigte brutal an ihr, wobei das Opfer Verletzungen erlitt. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte (...)

Alle diese Typen bekommen nach dem neuen Sorgerechtsgesetz automatisch die gemeinsame Sorge sprich Kontrollrecht über Frauen und Kinder..



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Vater schüttelt und schlägt Neugeborenes



014.05.09Nürnberg - Ein 23 Jahre alter Vater hat seinen neugeborenen Jungen zwei Monate lang immer wieder geschüttelt und geschlagen und ihm dabei vier Rippen gebrochen.

Am Donnerstag wurde der Mann für die Ende 2008 begangenen Misshandlungen vor dem Amtsgericht Nürnberg zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Vorbestrafte, der bereits über einen langen Zeitraum ein Anti-Aggressionstraining absolviert hatte, hatte zudem im vergangenen Frühjahr die 25 Jahre alte Mutter des Kindes zusammengeschlagen. Diese gefährliche Körperverletzung floss in das Urteil mit ein.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, den Kleinen ungewollt im Schlaf geschlagen zu haben. "Ich bin nicht aggressiv, höchstens, wenn mir mal was gegen den Strich geht", betonte der 23-Jährige. Die inzwischen von dem Täter getrennt lebende Mutter sagte jedoch aus, dass das Kind nicht im gemeinsamen Bett geschlafen hätte; zudem wären die Verletzungen laut eines Gutachters dafür viel zu schwer. Der Täter, der in einer Drückerkolonne Zeitungen verkaufte, sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft. Er musste aber inzwischen verlegt werden, weil ihn seine Mitgefangenen schwer gemobbt hatten.

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Zwei Jahre für schwere Kindsmisshandlung - eine weiteres Urteil der deutschen TäterschutzJustiz, das den Opfern Hohn spricht. Die vorangegangene Tat der gefährlichen Körperverletzung durch Zusammenschlalgen der Mutter des Knaben (gab das keine Vorstrafe?) soll in das Urteil eingeflossen sein, heisst es treuherzig. In welcher Form denn? Vielleicht strafmildernd? Oder was soll hier "eingeflossen sein" sein? Wie hätte das Urteil für das Gewaltmonster denn ohne die vorherige Körperverletzung gelautet? Etwa ein halbes Jahr bedingt, das mit der U-Haft bereits abgegolten ist? Gewalttäter gegen Frauen und Kinder, ob Frauenschlächter aus "Ehre" oder brutalste Kinderquäler erfreuen sich grosser Gunst der deutschen Gerichte. Wahrscheinlich bekommt der Vater auch noch Besuchsrecht nach der Haftentlassung. Das liegt im Trend des neu aufrüstenden Vaterrechts.