Sonntag, 7. Juni 2009

Täter werden entschädigt

Vergewaltiger werden entschädigt

Im Schweizer SVP-Internet-Disskussionsforu, das inzwischen stark zensuriert wird nach Intervention von Denunzianten und dubiosen Anzeigen von seiten eines Anwalts, der diverse Forumsteilnehmer ehrverletzend der „Rassendiskriminierung“ beschuldigte, weil sie Religionskritik am Islam übten, auf welchen Meinungsterror worauf nicht jede Staatsanwaltschaft im Sinne der Denunzianten einging, trieb im Jahr 2007 ein sexistischer user der sich „Uslandschwizer“ nannte, sein Unwesen und spielte sich als Fachmann für Vergewaltigungsdelikte auf. So behauptete er in einsamer Rechtschöpfungsermächtigung, eine Gruppenvergewaltigung in der Schweiz wie die unten berichtete habe es nicht gegeben, es handele sich nur um eine „Kettenvergewaltigung.“ M.a.W. wenn die Gruppenvergewaltiger der Reihe nach zur Untat schreiten - was ja wohl bei allen Gruppenvergewaltigungen der Fall ist, dann ist das laut dem unholden unappetitlichen sexistischen Uslandschwizer keine Gruppenvergewaltigung. Der schrullig sexualfaschistische Unhold wäre keiner Erwähnung wert, hätte ihm nicht klammheimlich die Mehrheit der user zugestimmt, die sich die Unappetitlichkeiten des gegen „Emanzen“ wütenden Typs mitnichten verbaten. Im sexistischen Sumpf der rechten Männerrechtsaufrüstung tummeln sich diese Kreaturen, die sich auch wie ein Blogger aus der Schweizer Provinz, der bei SVP und SD sich nicht halten konnte, sich an einer Gruppenvergewaltigung, bei der die Frau über den Tisch gezogen wurde, in Wort und Bild ergötzte, sodass es sogar einem SVP-Nationalrat zuviel des Widerwärtigen wurde. Dies vorweg.
Hier ein Bericht über den Fall von Seebach.

Eine Vergewaltigung mit Nachwehen

Schweiz: Neuer Wirbel um den Massenmissbrauch einer 13-Jährigen.
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabId=4975&alias=wzo&cob=417996>


Nur zwei der dreizehn Beteiligten wurden verurteilt.

Zürich/Wien. Ein 13-jähriges Mädchen von mehr als einem Dutzend Jugendlicher vergewaltigt und dabei mit dem Handy gefilmt - die Geschichte, die das Boulevardblatt "Blick" im November 2006 auf das Titelblatt hievte, erschütterte die Schweiz wie kaum ein Jugendkriminal-Fall zuvor. Eine Gruppenvergewaltigung durch fast ausschließlich minderjährige Täter mit Migrationshintergrund, das hatte es in der Eidgenossenschaft, die damals mitten in einer heftigen Ausländer-Debatte steckte, noch nicht gegeben.
Vor einem Jahr wurde allerdings das Verfahren gegen sieben der 13 Verdächtigen eingestellt. Gegen vier wurden Erziehungsverfügungen ausgestellt und zwei wurden vom Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Grund: Die 13-Jährige aus Seebach hatte freiwillig an den Sexorgien im elterlichen Schlafzimmer ihres damaligen 18-jährigen Freundes teilgenommen.


Was heisst hier "freiwillig mitgemacht" bei einer Bande von 13 Tätern mit Migrationshintergrund, gegen die das Verfahren eingestellt wurde. Der Migrationshintergrund scheint ja besonders strafmildernd zu wirken. Es folgt nun der „Beweis“ für die Freiwilligkeit:

Den Beweis dafür haben die aufgenommenen Handy-Videos geliefert, die zugleich aber auch eine erschreckend surreale Szene wiedergeben: Das Mädchen liegt im Bett und nacheinander kommen die Burschen zu ihr, stellen sich mit Namen vor und fragen, ob sie jetzt Sex mit der 13-Jährigen haben dürften. Diese antwortet auf alle Fragen mit einem emotionslosen "Ja", manchmal fügt sie auch ein "Wenn es sein muss" oder ein "Aber mach schnell" hinzu. Lediglich bei einer Szene ist offensichtlich Gewalt im Spiel: Der Freund des Mädchens und der ebenfalls wegen Vergewaltigung verurteilte Mittäter halten es fest und drohen ihm eine Ohrfeige an, falls es nicht stillhält.

Sehr interessant, dass das Mädchen vom Haupttäter und Inszenierer der Massenuntat und einem weitern Mittäter festgehalten werden muss, damit es „freiwillig“ mitmacht. Es scheint ja in allen Fällen gewusst zu haben, dass es aussichtslos war, nicht 2freiwillig“ mitzumachen. „Wenn es sein muss“ scheint ja ein klarer Beweis für freudiges feiwilliges Mitmachen zu sein. Auch „aber mach schnell“ zeigt offenbar für das Gericht die grosse Bereitschaft des Mädchens an.
Die Täterschutzjustiz von Zürich scheint aber doch nicht auf allen Eidgenossen so überzeugend gewirkt zu haben, sodass es noch ein Nachspiel gab.

Die Nachwehen des Vorfalles halten allerdings bis heute an. So muss sich der damalige Freund des Mädchens, der im April 2008 zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, ab kommendem Dienstag erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwalt akzeptiert das Urteil der Vorinstanz nicht, weil die Bezirksrichter ihrer Meinung nach unzulässige Strafminderungsgründe berücksichtigt haben. Er werde deshalb im Berufungsprozess eine leicht höhere Strafe beantragen, sagte Staatsanwalt Daniel Kloiber gegenüber der "Neuen Zürcher Zeitung". Als Strafminderungsgrund hatte das Bezirksgericht vor allem die "von der Polizei initiierte Vorverurteilung durch die Medien" angeführt.

„Vorverurteilung durch die Medien“, auch wenn die Empörung völlig berechtigt ist, ist für die Täterschützer ein Tatentlastungsgrund. Eine Tat, über die die Medien schon negativ berichten, weil sie erstmalig ist in der neueren Schweizer Justizgeschichte, kann nach Ansicht der Täterschützer nicht so schlimm sein. Die Empörung über Verbrechen gilt schon als strafmildernd…Vielleicht demnächst auch die Anzeige? Die Scheusslichkeit der Videoausnahmen selbst scheinen für die Täterschützer ja nicht straferschwerend zu sein. Man stelle sich die Reaktion dieser Art von Herren vor, wenn man Videoaufnahmen von ihnen aus einhem Zürcher Puff kursieren liesse.

Verdächtige entschädigt

Die Vorverurteilung beklagen die freigesprochenen Jugendlichen auch heute noch. Unmittelbar nach dem der Fall bei der Polizei gemeldet wurde, waren die Burschen in Handschellen aus der Schule geholt und in ein Gefängnis für erwachsene Schwerverbrecher gebracht worden. Während der bis zu einmonatigen Haft sei das Bild der Sexmonster und Massenvergewaltiger trotz gegenteiliger Aussagen aller Beteiligen mit offiziellem Siegel der Polizei verbreitet worden, kritisieren die Betroffenen. Noch heute werden sie laut einem Bericht der "Weltwoche" im privaten wie im beruflichen Umfeld als "Täter von Seebach" erkannt, abgestempelt, angerempelt oder beschimpft. Auch die Suche nach einer Lehrstelle sei über lange Zeit aussichtslos gewesen. Laut der "Weltwoche" haben die meisten der Jugendlichen aber mittlerweile eine Entschädigungssumme in vier- bis fünfstelliger Höhe erhalten.

Ein nettes Rezept um an fünfstellige Entschädigungssummen zu kommen. Mann nehme eine 13jährige, bringe sie dazu, zu ihrem 18jährigen Freund in die Wohnung zu kommen, wo schon 12 weitere Mittäter darauf warten, sie vergewaltigen zu dürfen, mit ihrer „Zustimmung“ versteht sich (man halte sie fest und drohe mit Gewalt) und beklage sich anschliessend über schlechte Presse. Erhält das Opfer auch eine Entschädigung? Presseberichte sind bereits tatverdächtig, wenn die Täter Migranten sind.

Als gerechtfertigt sehen aber nicht alle diese Zahlungen an. Im Vorfeld des Berufungsverfahrens mehren sich die Stimmen, die den Vorfall doch als Massenvergewaltigung sehen. "Welche erwachsene, ja sogar ‚ausgesprochen abenteuerlustige‘ Frau würde sich allein mit fünf oder sechs Männern zugleich einlassen, sich also in eine Situation begeben, bei der sie total die Kontrolle verliert?", fragt Martin Kilias, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich. Im konkreten Fall sei eine 13-Jährige allein in einer fremden Wohnung "einer Horde erotisierten Burschen" gegenübergestanden. Dass das Mädchen unter solchen extremen Umständen gültig einwilligt, könne man nicht im Ernst behaupten.
Printausgabe vom Freitag, 05. Juni 2

Kilias, der hier für alle human Empfindenden spricht und Ross und Reiter nennt, Täter nicht zu Opfern macht, ist innerhalb seiner Partei (SP) einer der Wenigen, der die linke Täterschutzpolitik überhaupt kritisiert. Er hat auch kritisch Stellung bezogen zu der in der Schweiz nach der jüngsten Strafrechtsreform verbreiteten Praxis, überführte Sexualdelinquenten frei zu lassen ohne jede weitere Kontrolle. Es war eine SVP-Frau, die die Registrierung der Sexualtäter in einem einheitlichen nationalen Register forderte. Schon deshalb wird die SP den Vorschlag blockieren und weiterhin für den Täterschutz, besonders wenn es sich um Migranten handelt, die 85% der Vergewaltiger ausmachen in der Schweiz, besorgt sein.

Kürzlich versicherte mir eine Schweizerin aus dem Gewerbe der linken Täterschutzgilde allen Ernstes ins Gesicht, dass die Gefahr der kriminellen Gewalt „von rechts“ kommt. Zu den kriminellen Gewaltkrawallen des Links-Autonomen Blocks, die den Dämonisierungsparolen der SP gegen die SVP gefolgt waren und auf dem Bundesplatz vandalierten, meinte sie treuherzig, es eine ja „Rechte“ bei der SVP-Kundgebung gesichtet worden…Die „Autonomen“ seinen keine Linken, sondern bloss Spinner. Merke: linke Gewaltkriminelle sind keine Linken, sondern Spinner. Hingegen nicht gewalttätige SVP-Kundgebungen sind „rechtsextrem.“
Auch für Frank A. Meyer waren die von links veranstalteten Gewaltexzesse am 1. Mai in Berlin keine linke Gewalt, sondern? Ausdruck der Lebensfreude von erlebnisorientierten jugendlichen auf der -suche nach einem Event? Wie es ein deutscher Politiker mal von den Chaostagen in Hannover formuliert hatte. Auch die Polizei vor Ort in Berlin weigerte sich hartnäckig zuzugeben dass die Gewaltakte aus der linken Szene kamen, von der sie ideologisch unterfüttert waren. Linke Gewalt ist „Spinnerei“, nicht gewalttätige Kritiker der linken sind „rechtsextrem“.