Sonntag, 23. März 2014

VÄTER ALS TÄTER

Vater schüttelt und schlägt Neugeborenes




014.05.09Nürnberg - Ein 23 Jahre alter Vater hat seinen neugeborenen Jungen zwei Monate lang immer wieder geschüttelt und geschlagen und ihm dabei vier Rippen gebrochen.

Am Donnerstag wurde der Mann für die Ende 2008 begangenen Misshandlungen vor dem Amtsgericht Nürnberg zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Vorbestrafte, der bereits über einen langen Zeitraum ein Anti-Aggressionstraining absolviert hatte, hatte zudem im vergangenen Frühjahr die 25 Jahre alte Mutter des Kindes zusammengeschlagen. Diese gefährliche Körperverletzung floss in das Urteil mit ein.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, den Kleinen ungewollt im Schlaf geschlagen zu haben. "Ich bin nicht aggressiv, höchstens, wenn mir mal was gegen den Strich geht", betonte der 23-Jährige. Die inzwischen von dem Täter getrennt lebende Mutter sagte jedoch aus, dass das Kind nicht im gemeinsamen Bett geschlafen hätte; zudem wären die Verletzungen laut eines Gutachters dafür viel zu schwer. Der Täter, der in einer Drückerkolonne Zeitungen verkaufte, sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft. Er musste aber inzwischen verlegt werden, weil ihn seine Mitgefangenen schwer gemobbt hatten.

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Zwei Jahre für schwere Kindsmisshandlung - eine weiteres Urteil der deutschen TäterschutzJustiz, das den Opfern Hohn spricht. Die vorangegangene Tat der gefährlichen Körperverletzung durch Zusammenschlalgen der Mutter des Knaben (gab das keine Vorstrafe?) soll in das Urteil eingeflossen sein, heisst es treuherzig. In welcher Form denn? Vielleicht strafmildernd? Oder was soll hier "eingeflossen sein" sein? Wie hätte das Urteil für das Gewaltmonster denn ohne die vorherige Körperverletzung gelautet? Etwa ein halbes Jahr bedingt, das mit der U-Haft bereits abgegolten ist? Gewalttäter gegen Frauen und Kinder, ob Frauenschlächter aus "Ehre" oder brutalste Kinderquäler erfreuen sich grosser Gunst der deutschen Gerichte. Wahrscheinlich bekommt der Vater auch noch Besuchsrecht nach der Haftentlassung. Das liegt im Trend des neu aufrüstenden Vaterrechts.

Anstifter-Anwalt

ARGUMENTATIONSMETHODEN DER TÄTERSCHUTZJUSTIZ ODER ANLEITUNG ZUR TAT

Auslieferung einer 14jährigen an Vergewaltigerkumpel
Anleitungen des Anwalts zur richtigen Interpretation der Tat


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14-Jährige in Park vergewaltigt: Haft für Teenager


http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/459942/index.do - 11.03.2009 (DiePresse.com)

In Wien wurden zwei 15-jährige und ein 16-jähriger Bursch zu teilbedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Jungen waren im Park über ein Mädchen hergefallen.

Wegen Vergewaltigung sind am Mittwoch zwei 15-Jährige und ein 16 Jahre alter Bursch im Wiener Straflandesgericht zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Halbwüchsigen waren in einem Park über eine 14-Jährige hergefallen und hatten sie zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen, indem sie auf sie einschlugen und das Mädchen an den Haaren rissen.

Angeblich "falsch interpretiert"

Die Verhandlung ging aus Gründen des Opferschutzes großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne. Die Angeklagten bekannten sich grundsätzlich schuldig. Ihr Rechtsvertreter merkte jedoch an: "Sie hat nicht geschrien." Die Jugendlichen - einer von ihnen besucht noch die Hauptschule, die beiden anderen absolvieren eine Lehre - hätten das damals "falsch interpretiert" und irrtümlich geglaubt, die 14-Jährige wäre mit allem einverstanden. Die zweimonatige U-Haft und die eingehenden Angaben des im Vorverfahren vernommenen Opfers, das sich damit die persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung ersparte, hätten sie nunmehr eines Besseren belehrt.
Das Mädchen war von einem Freund der Angeklagten, mit dem sie seit längerem recht gut bekannt ist, am 5. Jänner 2009 angerufen und um ein Treffen am Nachmittag gebeten worden. Der 17-Jährige hatte seinen jüngeren Freunden von der Schülerin erzählt und ihnen weisgemacht, er habe mit ihr "schon etwas gehabt". Von ihr könne man "alles haben", prahlte der 17-Jährige. Er werde sie ihnen vorstellen.
Als die 14-Jährige mit ihrem Hund im Park erschien, zeigte der 17-Jährige den Freunden noch die Stelle, wo es vorgeblich zwischen ihr und ihm "gefunkt" hatte. Dann entfernte er sich. Was dann geschah, will er erst nach der Festnahme seiner Kumpel erfahren haben.

Anwalt: Keine Anstiftung zur Vergewaltigung

Nun fand er sich neben dem Trio auf der Anklagebank wieder - wegen Bestimmung zur Vergewaltigung. Dieser Vorwurf wurde von seinem Rechtsbeistand zurückgewiesen: "Er hat sexuelle Fantasien gefördert. Aber er hat keinesfalls dazu angestiftet, dass sie gegen den Willen des Mädchens etwas machen."
Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Der 17-Jährige wurde freigesprochen. Der 16-Jährige und einer der beiden 15-Jährigen erhielten demgegenüber im Sinn der Anklage je ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt. Der zweite 15-Jährige, der sich an dem Verbrechen eher untergeordnet beteiligt hatte, bekam neun Monate, davon zwei unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
(APA)