Samstag, 26. März 2011

Bewährung für jahrelange Gewalt und Todesdrohungen

Das Gewaltmonster läuft frei herum und kann jetzt weiter zuschlagen gegen die bedrohte Frau

Fuldaer Zeitung 24 März 2011

  • Schlüchtern. Siebenmal schlug und trat ein 28-Jähriger aus Idstein im Taunus seine Freundin. Jetzt gab es dafür die Quittung vom Schlüchterner Amtsgericht: Zehn Monate Freiheitsstrafe, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.
    Das Strafmaß konnte dem Mann mit türkischem Pass nicht persönlich verkündet werden, da er der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schlüchtern unentschuldigt fernblieb. Erschienen waren allerdings die meisten übrigen Prozessbeteiligten, die lange Anfahrtswege auf sich nahmen.

    Das 21-jährige türkische Opfer aus Mainz, eine Frankfurter Rechtsanwältin als ihre Vertreterin der Nebenklage sowie eine Amtsrichterin aus Mainz, die einen Vorfall beobachtet hatte.

Juristischer Sevice für den Schläger:

  • Amtsrichter Thomas Russell verhängte einen Strafbefehl, der dem Angeklagten nun auf dem Postweg übermittelt wird. Dagegen kann er Rechtsmittel einlegen. Um sich umfassend juristisch beraten lassen zu können, wies der Vorsitzende dem Türken einen Hanauer Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu.

Wer gegen diese von der Krimniellen-schutzjustiz kultivierten Gewaltzustände protestiert, wird als „fremdenfeindlich" diffamiert und kriminalisiert und bekommt keinen Pflichtanwalt von den Komplizen.

  • Mit sieben Taten hatte die Anklageschrift eine erstaunliche Länge: Die Vorwürfe reichten bis in das Jahr 2006 zurück. Zu dieser Zeit wohnten Täter und Opfer noch im Raum Schlüchtern.

    Damals soll der 28-Jährige der Frau, mit der er damals eine Beziehung hatte, in Schlüchtern mit der Hand gegen den Kopf geschlagen haben, so dass sie eine blutende Wunde davontrug. 2007 attackierte er seine Partnerin in einem Waldstück nahe der Bergwinkelstadt mit einem Ast. Sie wurde am Bein verletzt.
  • Beleidigung und Morddrohung
  • Die Auseinandersetzungen eskalierten zwei Jahre später, als das Opfer in Mainz wohnte: Am 21. Oktober 2009 bedrohte der Türke seine Freundin mit dem Tod. Einen Tag später holte er sie mit einem Auto von der Universität der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt ab. Nachdem sie eingestiegen war, schlug er sie unvermittelt, bezeichnete sie als "Hure" und drohte erneut, sie umzubringen.
  • Als das Opfer nach kurzer Fahrzeit den Angreifer in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs nach dem Grund für die Attacke fragte, schlug er ihr mit der rechten Faust gegen die linke Gesichtshälfte. Am Fahrtziel, der Wohnung der 21-Jährigen, bekam sie erneut einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht.
    Aus Angst sprang sie aus dem Auto und versteckte sich hinter einer Hausecke. Er entdeckte sie, packte sie am Arm und zog sie die Straße entlang. Anschließend schlug er ihr mit der flachen Hand so heftig auf die rechte Wange, dass sie zu Boden ging. Dort trat er noch mit seinen Turnschuhen auf sie ein. Die Freiheitsstrafe wurde von Richter Russell auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Da nicht der Richter mit Fäusten und Füssen von der Gewaltbestie traktiert wurde, sonder die Freundin, kommt diese Gewaltbestie frei auf Bewährung!

Dienstag, 22. März 2011

Das Rudelrecht oder der Justiz-Irrsinn hat Methode

Die Realität des Rudelsrechts
JUSTIZ-IRRSINN IN DEUTSCHLAND DURCH RICHTER IN STRASSBURG!


In Strassburg hat das >Rudelrecht, das in den Schädeln der Täterschützer brodelt, gegen die Opfer zugeschlagen mit dem jüngsten Urteil gegen die Verwahrung gemeingefährlicher Sexualgewalttäter nach der Haftentlassung. Es ist ein klassisches Urteil, zeigt es doch den wahren Charakter des Rudelrechts auf, das die „Würde“ der Sexualunholde schützt und alle weiteren Opfer ihnen aussetzt.

Die Würde der Opfer wird hier mit Füssen getreten, sie ist für die Rudelschädel überhaupt kein Begriff. Ein Rudelschädel weiss gar nicht was das ist. Man könnte daher Unzurechnungsfähigkeit für die Rudelrichter geltend machen, aber dazu sind sie zu gefährlich. Eine vorbeugende Verwahrung der Rudelrichter ist schlecht denkbar, weil das Rudelrecht viel zu weit verbreitet ist. Aber es muss zumindest richtig benannt werden. d.h. Es muss klar werden, worum es dabei geht: Das Rudelrecht verlangt von den Opfern der Sexualgewalttäter nicht weniger als Respekt vor den Sexualunholden. Wenn die Freilassung gemeingefährlicher Täter mit der „Menschenwürde“ des Täters begründet wird und nicht mit einem formalen Rechtsgrundsatz, dass nach verbüsster Strafe der Täter freizulassen ist, was eine rein formale Begründung wäre und keine moralgeladene, dann dürfte überhaupt kein Gewalttäter verwahrt werden, weil die Festsperrung gegen seine „Menschenwürde" verstiesse. Denn wieso verstösst nur die nachträglich verfügt Verwahrung gegen dieselbe und nicht schon die rechtzeitig verfügte? Beide sind mit dem Schutz der Allgemeinheit best-begründet, worin soll der Unterschied der „Würde“ liegen?

Zudem ist die bombastische Beschwörung der „Menschenwürde“ eines Sexualunholds angesichts der Schändung der Menschenwürde des Opfers völlig pervers. Ich gehe übrigens davon aus, dass es gerade die Kinderpornokonsumenten unter den juristisch aufgeblasenen Moralbolden sind, die von der „Menschenwürde“ der Sexualgewaltunholde so besessen sind, wie nur ein Moralunhold Marke Dunkelziffer, einer von denen, die von Zeit zu Zeit bei eine Kinderpornorazzia auffliegen...

  • Berlin – Das Skandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der nachträglichen Sicherungsverwahrung – es bringt immer gefährlicheren Männern die Freiheit!
    Trotz extremer Wiederholungsgefahr wird in sechs Wochen Dreifach-Killer Jürgen B. (69) aus der Haft entlassen. Dazu kassiert er auch noch eine satte Haftentschädigung!
    Rückblick: 1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
    Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden.
    Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr.

    Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler.
    Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Die Politik hat versagt. Die Richter haben versagt. Diese Entschädigungszahlungen sind ein zusätzlicher Skandal.“
  • siehe auch >http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/17/sicherungsverwahrung-haft-entschaedigung/fuer-dreifachen-killer-skandal-urteil-schwerverbrecher-europaeischer-gerichtshof.html zu:
  • Haft-Entschädigung... und 14 000 Euro für Kinderschänder
    gegen Freilassungen
    1. deutscher Minister
    wehrt sich
    Opfer-Vater klagt an
    Die Opfer leiden ewig,
    die Täter kriegen Geld
    EU-Gerichtshof
    100 weitere Verbrecher
    bald frei?
    Sicherungsverwahrung
    Entschädigung für
    4 Sex-Verbrecher