Samstag, 26. März 2011

Bewährung für jahrelange Gewalt und Todesdrohungen

Das Gewaltmonster läuft frei herum und kann jetzt weiter zuschlagen gegen die bedrohte Frau

Fuldaer Zeitung 24 März 2011

  • Schlüchtern. Siebenmal schlug und trat ein 28-Jähriger aus Idstein im Taunus seine Freundin. Jetzt gab es dafür die Quittung vom Schlüchterner Amtsgericht: Zehn Monate Freiheitsstrafe, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.
    Das Strafmaß konnte dem Mann mit türkischem Pass nicht persönlich verkündet werden, da er der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schlüchtern unentschuldigt fernblieb. Erschienen waren allerdings die meisten übrigen Prozessbeteiligten, die lange Anfahrtswege auf sich nahmen.

    Das 21-jährige türkische Opfer aus Mainz, eine Frankfurter Rechtsanwältin als ihre Vertreterin der Nebenklage sowie eine Amtsrichterin aus Mainz, die einen Vorfall beobachtet hatte.

Juristischer Sevice für den Schläger:

  • Amtsrichter Thomas Russell verhängte einen Strafbefehl, der dem Angeklagten nun auf dem Postweg übermittelt wird. Dagegen kann er Rechtsmittel einlegen. Um sich umfassend juristisch beraten lassen zu können, wies der Vorsitzende dem Türken einen Hanauer Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu.

Wer gegen diese von der Krimniellen-schutzjustiz kultivierten Gewaltzustände protestiert, wird als „fremdenfeindlich" diffamiert und kriminalisiert und bekommt keinen Pflichtanwalt von den Komplizen.

  • Mit sieben Taten hatte die Anklageschrift eine erstaunliche Länge: Die Vorwürfe reichten bis in das Jahr 2006 zurück. Zu dieser Zeit wohnten Täter und Opfer noch im Raum Schlüchtern.

    Damals soll der 28-Jährige der Frau, mit der er damals eine Beziehung hatte, in Schlüchtern mit der Hand gegen den Kopf geschlagen haben, so dass sie eine blutende Wunde davontrug. 2007 attackierte er seine Partnerin in einem Waldstück nahe der Bergwinkelstadt mit einem Ast. Sie wurde am Bein verletzt.
  • Beleidigung und Morddrohung
  • Die Auseinandersetzungen eskalierten zwei Jahre später, als das Opfer in Mainz wohnte: Am 21. Oktober 2009 bedrohte der Türke seine Freundin mit dem Tod. Einen Tag später holte er sie mit einem Auto von der Universität der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt ab. Nachdem sie eingestiegen war, schlug er sie unvermittelt, bezeichnete sie als "Hure" und drohte erneut, sie umzubringen.
  • Als das Opfer nach kurzer Fahrzeit den Angreifer in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs nach dem Grund für die Attacke fragte, schlug er ihr mit der rechten Faust gegen die linke Gesichtshälfte. Am Fahrtziel, der Wohnung der 21-Jährigen, bekam sie erneut einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht.
    Aus Angst sprang sie aus dem Auto und versteckte sich hinter einer Hausecke. Er entdeckte sie, packte sie am Arm und zog sie die Straße entlang. Anschließend schlug er ihr mit der flachen Hand so heftig auf die rechte Wange, dass sie zu Boden ging. Dort trat er noch mit seinen Turnschuhen auf sie ein. Die Freiheitsstrafe wurde von Richter Russell auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Da nicht der Richter mit Fäusten und Füssen von der Gewaltbestie traktiert wurde, sonder die Freundin, kommt diese Gewaltbestie frei auf Bewährung!