Donnerstag, 24. November 2011

Misshandlung einer Schwangeren

Türke tritt schwangerer Schwester in den Bauch


Hamburger Morgenpost 24 November 2011







"Das Baby muss sterben", soll Ibrahim Y. (38) zu seiner Schwester Serap Y. (35) gesagt haben, als er die werdende Mutter am 14. Oktober 2010 in ihrer Wohnung in Harburg angriff, sie erst zwang, Tabletten zu nehmen, dann schlug, trat, sich auf ihren Bauch stellte. Am Mittwoch trafen die Geschwister sich vor dem Amtsgericht Harburg wieder. Ibrahim Y. ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
"Er sagte, ich solle aus dem Fenster springen, dann würde ich mir nur etwas brechen, aber das Baby wäre tot", hatte Serap Y. der Polizei geschildert, "er sagte auch, ich solle mich die Treppe herunterstürzen."
Sie war in der 34. Woche schwanger, hatte die Schwangerschaft erst vor wenigen Tagen ihrer Schwägerin anvertraut. Ihr Bruder habe erklärt, sie habe die "Familienehre kaputt gemacht". Der Vater des Kindes ist Kurde, sitzt derzeit wegen eines Drogendeliktes in Haft. Ein Kind von einem Kurden, das konnte die Familie nicht akzeptieren: "Wir sind Türken, der ist Kurde, das gehört sich bei uns nicht", erklärte eine Zeugin dem Gericht.
Der Polizei schilderte Serap Y., wie ihr Bruder sie zwang, Tabletten zu nehmen, die sie in die Küche hatte, ein Eisenpräparat für Schwangere: "Ich habe zehn Tabletten genommen." Ihr Bruder habe erklärt, er wolle warten, bis sie ohnmächtig werde, dann werde er einen Krankenwagen rufen und behaupten, sie habe habe sich das Leben nehmen wollen. (...)



Diese Bestie ist bekanntlich nicht die einzige ihr Art. Mit kriminellen gewalttätigen Männern sind viele Frauen, nicht nur Türkinnen, verheiratet. Nach dem neusten EU-Recht müssen sie nach einer Scheidung das „Sorgerecht“ mit dem Mann teilen. Wenn der Mann nicht gerade mörderisch aktiv wird nach einer Trennung, wie der Vater der beiden ermordeten Mädchen in der Westschweiz, die bis heute nicht gefunden wurden, wird ein Gericht ihm nicht so schnell das Sorgerecht aberkennen. Die Frau wird weiterhin an den Mann gekettet sein, der beliebig und willkürlich in ihre Lebensplanung eingreifen kann . Ein feudales Herrschaftsrecht, mit dem der Mann die Frau, die nichts mehr mit ihm zu tun haben will und dafür gute Gründe hat, beliebig kontrollieren kann. Wenn z.B. eine Mann aus dem moslemischen Machokulturkreis sich nach einer Scheidung an der Frau rächen will, weil sie Kontakt zu einem neuen Mann hat, kann der Geschiedene sie als Kindesvater terrorisieren, sollte sie z. B. ihren Wohnort ins Ausland verlegen wollen. Das ist finsteres faschistisches Männerrecht wie in Saudi-Arabien, wo die Frau, auch mit amerikanischen Pass, das Land nicht gegen den Willen des Mannes verlassen darf. In diesem Fall war es die Schwester, die von der Mannsbestie terrorisiert wurde. Man kann sich ausmalen, wie diese Bestie agierte, wenn es um die eigene Frau oder Freundin ginge, die ein Kind von einem anderen erwartet.



Das neue automatisierte "gemeinsame" Sorgerecht ist ein Verbrechen gegen Frauen und Kinder.

Montag, 12. September 2011

Schamlosigkeit aus dem linken Puff

Ein Statment der Berliner Direktkanditatin der Linkspartei, Franziska Brychcy:

“Anerziehung von Schamgefühlen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung”

http://www.pi-news.net/2011/09/nein-911-hat-mit-dem-islam-nichts-zu-tun/

Das Statement dieser Linken erinnert an Anja Meulenbelts Buch „Die Scham ist vorbei“, in dem u. a. Sex vor Kindern verherrlicht wird u.a. Schamlosgkeiten einer verkommenen Puffkunden- und Puffmutter-Mentalität (Meulenbelt eröffnete auch ein Puff nach ihrem Start als Sexual-beratungstante), im Geiste der linken Sexualbefreiungsonkel im Gefolge von Reich und Kon-sorten, die im pädosexuellen Sumpf der Odenwaldschule als Gurus gefeiert wurden.

Es waren Linke, die das Bordell legalsierten („ein Beruf wie andere auch“). Vielleicht möchte Frau Brychcy ja in aller Öffentlichkeit kopulieren und junge Mädchen ganz frei von Scham den Freiern zuführen. Wer sich weigerte, in dieser Kloake der linken Befreiungsonkel und -tanten mitzuspielen, wurde als „prüde“ verunglimpft. So wie im Kindertheater „Rote Grütze“ in den 68er, in dem die Kinder gegen ihre Mütter aufgehetzt wurden, die noch wagten, ihre Kind vor erwachsenen Männern zu warnen. Die Hetze gegen die Mütter ging von unausgegorenen Jung-makkern aus und wurde von linken Weibchen in ihrem Schlepptau fleissig mitgemacht
.

Montag, 5. September 2011

Afrikas Frauenfluchtdorf Umoja

Frauenleben unter Gewaltmonstern


Frauenfluchtorte werden überfallen wie das Frauendorf in Umoja Kenia – und Frauenhäuser werden bedroht von den Antifeministen wie in der Schweiz.....
Ein Bericht aus der Wienerzeitung mit Seltenheitswert: Frauen auf der Flucht vor Männergewalt gründen ein eigenes Frauendorf. Aber auch dort sind sie vor den Gewaltbestien nicht sicher. Der Bericht trägt den tendenziösen Titel „Männer verboten“, mit Appell an alle Antifeministen, die "sich sofort diskriminiert“ fühlen, wenn Frauen ins Frauenhaus oder sonst wohin vor ihnen flüchten müssen mit ihren Kindern. Aber der Artikel selbst ist nicht frauenfeindlich, sondern schildert die Fakten.





  • http://www.wienerzeitung.at/meinungen/kommentare/384280_Maenner-verboten.html%3E

    21.7.2011
    Um ihrer Unterdrückung zu entkommen, haben Frauen in Kenia ein eigenes Dorf gegründet.
    Ihre Männer waren davon wenig überraschend nicht begeistert. Rebecca Lolosoli war 18 Jahre alt, als ein Mann 17 Kühe für sie bezahlte und sie ehelichte. Doch später, nachdem sie von vier Männern krankenhausreif geschlagen worden war, tat er nichts. Frauen wie sie, die dem Samburu-Stamm in Kenia angehören, haben Männern gegenüber nicht unbedingt viele Rechte. Das pa-triarchale System ist geprägt von häuslicher Gewalt, Kinderehen, weiblicher Genitalverstümmelung und Unterdrückung von Frauen generell.
    Da war es einigen Männern ihres Dorfes natürlich nicht recht, dass sie begann, selbständig Waren zu verkaufen, und auch andere Frauen dazu ermutigte. Also schlugen sie sie und nahmen ihr das verdiente Geld weg. Doch Lolosoli gab ihren Kampf gegen das System und für die Frauenrechte nicht auf.
    Schon bald engagierte sie sich für Vergewaltigungsopfer. Britische Soldaten führen in den Gebieten der Samburu und der mit ihnen verwandten Massai militärische Übungen durch. Lolosoli zufolge sollen sie dort zwischen 1970 und 2000 mehr als 1400 Frauen vergewaltigt haben. Einige von ihnen redeten und wurden daraufhin von ihren Männern verstoßen, andere zogen es vor zu schweigen. Lolosoli ergriff für sie das Wort und sprach die Fälle vor der Landesregierung an. Daraufhin statteten ihr wieder ein paar Männer einen Besuch ab.
    (...)
Im September erscheint auf Deutsch Lolosolis Lebensgeschichte "Mama mutig" im Südwest Verlag.

Sobald Frauen sich vor der Männergewalt in Sicherheit bringen wollen, werden sie wieder überfallen. Dieses Dorf ist ein Tropfen auf einen heissen Stein, denn die Gewalt, der Frauen in Afrika ausgesetzt sind, ist immens. Wie auch in Indien oder Lateinamerika.

In der friedlichen Schweiz tobt die Antifeministenbande gegen Frauenhäuser und drohte die Adressen bekanntzugeben. Die Gewaltdrohungen sind allgegenwärtig bei dem Täterpack, auch auf seinen Websites. Die Antworten der bedrohten Frauen fallen dagegen eher moderat aus, mit „Verständnis“ für die „frustrierten“ Väter, über deren Ansinnen Frau sich zwar mokiert, aber nicht empört. Der Umgang mit Gewalttätern hat sie gelehrt, vorsichtig zu sein, wie mit Raubtieren: nicht reizen.

„Men are Robbing the Cradle“, hiess es anfangs der Neuen Frauenbewegung in MS. Heute beanspruchen sie gegen den Willen der Mütter das automatisch gemeinsame „Sorgerecht“ – auch wenn sie sich nie um die Kinder gesorgt haben und eine Gefahr für das Kind sind. Die knorrigen Eichen sind Kidnapper, schrieb Iris von Roten vor Jahrzehnten in „Frauen im Laufgitter“. Zwar hat sich seither einiges an der Rechtslage auch der alleinerziehenden Mütter geändert, denen man nicht mehr die Kinder wegnimmt und sie entmündigt, aber das moderne Vaterrecht schlägt zurück und tritt nun gegen die Mütter an im Namen der „Gleichheit“, die Frauenfalle unter linker Ideologiedominanz. Die Väter benutzen die „Gleichheit“ gegen Frauen wie die Islamisten die Demokratie. Die alten Antifeministen haben sich neu organisiert. Ihre Lobby lässt immer mal gerne durchblicken, dass Frau sich nicht wundern müsse, wenn der Mann nach der Trennung die Kinder abschlachtet. Als Drohung gegen das Sorgerecht der Mütter. Auch die Schweizer Bundesrätin Sommaruga, die das gemeinsame Sorgerecht von der Einhaltung der Zahlungsverpflichtung der Väter abhängig machen wollte, wurde von der Antifeministenbande bedroht, man schickte ihr eine Sendung Steine. Da zeigt sich die sexual-faschistische antifeministische Fratze der Vaterrechtler. Steinigung gefällig? Die Mullahmen-talität der Antifeministenclubs ist offenkundig. Auch die Medien machen mit im Meutenmobbing gegen Mütter und geschiedene Frauen. Die Sprache des Vaterrechts ist die Sprache der Gewalt. Sie lauert immer im Ton der primitiven Drohung hinter den antifeministischen Parolen.





Dienstag, 28. Juni 2011

Die verlorenen Kinder Argentiniens

Die Grossmütter der geraubten Kinder ihrer ermordeten Töchter
Als die ersten Berichte über die argentinischen Mütter der Plaza del Mayo bzw. die Grossmütter der geraubten Kinder ihrer gefolterten und ermordeten Töchter auch in der deutschen Presse auftauchten, verhöhnten die flachsinnigen „Mädels“ von EMMA die namenlosen Leiden dieser Frauen als „Mutterideologie.“ Ein Zeugnis von abgründigem Stumpfsinn, seelischer Roheit und geistiger Hohlköpfigkeit, der den Wahn der Gleichheitsideologie ausmacht.
Der Kampf der Frauen um die Klärung der Identität ihrer Enkelkinder und ihre Herausgabe an die eigene Familie dauert an bis heute. Die bestialischen Foltertäter der argentinischen Diktatur, die auch unter den inzwischen entlassenen Militär zu suchen sind, werden bis heute gedeckt.
Aus aktuellem Anlass von einem der Entführungsfälle unter vielen stand kürzlich eine Artikelserie über diese unsäglichen Verbrechen in 20minuten (Schweiz) zu lesen:





  • NACH DER DIKTATUR, TEIL I
    25. Juni 2011 11:20
    Argentiniens verlorene KinderSeit 30 Jahren kämpfen Argentinier dafür, dass das Schicksal ihrer während der Militärdiktatur entführten Enkelkinder aufgeklärt wird. Bald könnte ihr schwierigster Fall gelöst sein.
    Argentinien befindet sich in der Aufarbeitungs-Phase – erstmals, 30 Jahre nach dem Ende der Militärdiktatur. Seit die Kirchners 2003 die Macht im südamerikanischen Land übernahmen, wird die systematische Entführung und Aneignung von Kindern politischer Gefangener strafrechtlich verfolgt. Etwa 30 000 Menschen liess das Regime zwischen 1976 und 1983 festnehmen und foltern – und dann verschwinden. Darunter auch Hochschwangere.
    Insgesamt wurden nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation «Abuelas de Plaza de Mayo» («Grossmütter der Plaza de Mayo») etwa 500 Jungen und Mädchen in den dunklen Kammern der argentinischen Militärschule ESMA geboren. Die gefangenen Frauen gebaren alleine, nackt, gefesselt und mit verbundenen Augen. Ihre Babys bekamen sie nie mehr zu sehen: Sie wurden von den Folterern entweder selbst adoptiert oder regimetreuen Familien übergeben.
    Während der späteren Gerichtsverhandlungen behaupteten die Verbrecher vor dem Richter, sie hätten mit ihrer Aktion nur die «Feinde ausrotten» wollen. In ihrer perversen Auffassung waren die Kinder der Gefangenen «unschuldige Wesen». Es sei darum ihre Aufgabe gewesen, sie aufzunehmen und «umzupolen»
    . >weiter: http://www.20min.ch/news/ausland/story/17933884



  • NACH DER DIKTATUR, TEIL II
    26. Juni 2011
    «Gebt die Enkel zurück!»Während der Militärdiktatur wurden in Argentinien Hunderte Kinder entführt. Der jahrelange Kampf der Menschenrechtler hat sich nun gelohnt: Der exemplarische Fall Noble wird aufgeklärt.
    Die argentinische Geschichte hat zwischen 1976 und 1983 ihr traurigstes Kapitel erlebt: Während der Militärdiktatur «verschwanden» schätzungsweise 500 Kinder von politischen Gefangenen. Sie wurden gleich nach der Geburt an andere Familien weitergegeben. Auch Ernestina Herrera de Noble, Inhaberin der mächtigsten argentinischen Mediengruppe, «Clarín», hat angeblich im Jahr 1976 zwei solche Babys «adoptiert».
    Seit über zehn Jahren versucht nun die Menschenrechtsorganisation «Abuelas de Plaza de Mayo» («Grossmütter der Plaza de Mayo») die Noble-Kinder zum DNA-Abgleich mit der Nationalen Gendatenbank zu zwingen – wie es das Gesetz verlangt. Doch erst jetzt, nach unzähligen rechtlichen Tricks, haben sie DNA-Tests zur Klärung ihrer Herkunft zugestimmt – nicht zuletzt, weil der Druck in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten enorm zugenommen hat.
    weiter: http://www.20min.ch/news/ausland/story/17976488


  • NACH DER DIKTATUR, TEIL III
    27. Juni 2011;
    Wie das Militär seine Gefangenen entsorgteErstmals seit dem Ende der argentinischen Militärdiktatur kommen die Verantwortlichen vor Gericht – und Gräueltaten ans Licht.
    Die ehemaligen Piloten Alejandro D’Agostino, Enrique De Saint Georges und Mario Arru sind die ersten drei Angeklagten im Fall der sogenannten «Todesflüge». Erstaunlich eigentlich, denn der Verdacht, dass die Gefangenen während der Militärdiktatur in Argentinien aus Flugzeugen lebend in den Rio de la Plata geworfen wurden, besteht seit 1983.
    weiter:
    http://www.20min.ch/news/ausland/story/Wie-das-Militaer-seine-Gefangenen-entsorgte-20632662

Montag, 11. April 2011

Mörder und Menschenfolterer leben ungestört weiter

Anne Franks Peiniger arbeitete für den BND 11.04.2011 München (RP). Der SS-Oberscharführer Karl Josef Silberbauer, der 1944 die Jüdin Anne Frank in ihrem Amsterdamer Versteck aufspürte und ins KZ Auschwitz schickte, hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" nach dem Krieg als V-Mann und Anwerber für den Bundesnachrichtendienst (BND) gearbeitet. Wie das Magazin berichtete, fand der Hamburger Publizist Peter-Ferdinand Koch entsprechende Belege in US-Archiven. Anne Franks Peiniger, als brutaler Verhörspezialist gefürchtet, hat demnach jahrelang in Nazi-Kameradschaften geeignete Spitzel für den BND und zuvor für die Organisation Gehlen gesucht. http://www.focus.de/politik/deutschland/skandalbuch-anne-franks-peiniger-arbeitete-fuer-den-bnd_aid_616760.html Ihre letzte Helferin Miep Gies starb am Montag 100jährig in einem Pflegeheim

Samstag, 26. März 2011

Bewährung für jahrelange Gewalt und Todesdrohungen

Das Gewaltmonster läuft frei herum und kann jetzt weiter zuschlagen gegen die bedrohte Frau

Fuldaer Zeitung 24 März 2011

  • Schlüchtern. Siebenmal schlug und trat ein 28-Jähriger aus Idstein im Taunus seine Freundin. Jetzt gab es dafür die Quittung vom Schlüchterner Amtsgericht: Zehn Monate Freiheitsstrafe, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.
    Das Strafmaß konnte dem Mann mit türkischem Pass nicht persönlich verkündet werden, da er der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schlüchtern unentschuldigt fernblieb. Erschienen waren allerdings die meisten übrigen Prozessbeteiligten, die lange Anfahrtswege auf sich nahmen.

    Das 21-jährige türkische Opfer aus Mainz, eine Frankfurter Rechtsanwältin als ihre Vertreterin der Nebenklage sowie eine Amtsrichterin aus Mainz, die einen Vorfall beobachtet hatte.

Juristischer Sevice für den Schläger:

  • Amtsrichter Thomas Russell verhängte einen Strafbefehl, der dem Angeklagten nun auf dem Postweg übermittelt wird. Dagegen kann er Rechtsmittel einlegen. Um sich umfassend juristisch beraten lassen zu können, wies der Vorsitzende dem Türken einen Hanauer Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu.

Wer gegen diese von der Krimniellen-schutzjustiz kultivierten Gewaltzustände protestiert, wird als „fremdenfeindlich" diffamiert und kriminalisiert und bekommt keinen Pflichtanwalt von den Komplizen.

  • Mit sieben Taten hatte die Anklageschrift eine erstaunliche Länge: Die Vorwürfe reichten bis in das Jahr 2006 zurück. Zu dieser Zeit wohnten Täter und Opfer noch im Raum Schlüchtern.

    Damals soll der 28-Jährige der Frau, mit der er damals eine Beziehung hatte, in Schlüchtern mit der Hand gegen den Kopf geschlagen haben, so dass sie eine blutende Wunde davontrug. 2007 attackierte er seine Partnerin in einem Waldstück nahe der Bergwinkelstadt mit einem Ast. Sie wurde am Bein verletzt.
  • Beleidigung und Morddrohung
  • Die Auseinandersetzungen eskalierten zwei Jahre später, als das Opfer in Mainz wohnte: Am 21. Oktober 2009 bedrohte der Türke seine Freundin mit dem Tod. Einen Tag später holte er sie mit einem Auto von der Universität der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt ab. Nachdem sie eingestiegen war, schlug er sie unvermittelt, bezeichnete sie als "Hure" und drohte erneut, sie umzubringen.
  • Als das Opfer nach kurzer Fahrzeit den Angreifer in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs nach dem Grund für die Attacke fragte, schlug er ihr mit der rechten Faust gegen die linke Gesichtshälfte. Am Fahrtziel, der Wohnung der 21-Jährigen, bekam sie erneut einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht.
    Aus Angst sprang sie aus dem Auto und versteckte sich hinter einer Hausecke. Er entdeckte sie, packte sie am Arm und zog sie die Straße entlang. Anschließend schlug er ihr mit der flachen Hand so heftig auf die rechte Wange, dass sie zu Boden ging. Dort trat er noch mit seinen Turnschuhen auf sie ein. Die Freiheitsstrafe wurde von Richter Russell auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Da nicht der Richter mit Fäusten und Füssen von der Gewaltbestie traktiert wurde, sonder die Freundin, kommt diese Gewaltbestie frei auf Bewährung!

Dienstag, 22. März 2011

Das Rudelrecht oder der Justiz-Irrsinn hat Methode

Die Realität des Rudelsrechts
JUSTIZ-IRRSINN IN DEUTSCHLAND DURCH RICHTER IN STRASSBURG!


In Strassburg hat das >Rudelrecht, das in den Schädeln der Täterschützer brodelt, gegen die Opfer zugeschlagen mit dem jüngsten Urteil gegen die Verwahrung gemeingefährlicher Sexualgewalttäter nach der Haftentlassung. Es ist ein klassisches Urteil, zeigt es doch den wahren Charakter des Rudelrechts auf, das die „Würde“ der Sexualunholde schützt und alle weiteren Opfer ihnen aussetzt.

Die Würde der Opfer wird hier mit Füssen getreten, sie ist für die Rudelschädel überhaupt kein Begriff. Ein Rudelschädel weiss gar nicht was das ist. Man könnte daher Unzurechnungsfähigkeit für die Rudelrichter geltend machen, aber dazu sind sie zu gefährlich. Eine vorbeugende Verwahrung der Rudelrichter ist schlecht denkbar, weil das Rudelrecht viel zu weit verbreitet ist. Aber es muss zumindest richtig benannt werden. d.h. Es muss klar werden, worum es dabei geht: Das Rudelrecht verlangt von den Opfern der Sexualgewalttäter nicht weniger als Respekt vor den Sexualunholden. Wenn die Freilassung gemeingefährlicher Täter mit der „Menschenwürde“ des Täters begründet wird und nicht mit einem formalen Rechtsgrundsatz, dass nach verbüsster Strafe der Täter freizulassen ist, was eine rein formale Begründung wäre und keine moralgeladene, dann dürfte überhaupt kein Gewalttäter verwahrt werden, weil die Festsperrung gegen seine „Menschenwürde" verstiesse. Denn wieso verstösst nur die nachträglich verfügt Verwahrung gegen dieselbe und nicht schon die rechtzeitig verfügte? Beide sind mit dem Schutz der Allgemeinheit best-begründet, worin soll der Unterschied der „Würde“ liegen?

Zudem ist die bombastische Beschwörung der „Menschenwürde“ eines Sexualunholds angesichts der Schändung der Menschenwürde des Opfers völlig pervers. Ich gehe übrigens davon aus, dass es gerade die Kinderpornokonsumenten unter den juristisch aufgeblasenen Moralbolden sind, die von der „Menschenwürde“ der Sexualgewaltunholde so besessen sind, wie nur ein Moralunhold Marke Dunkelziffer, einer von denen, die von Zeit zu Zeit bei eine Kinderpornorazzia auffliegen...

  • Berlin – Das Skandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der nachträglichen Sicherungsverwahrung – es bringt immer gefährlicheren Männern die Freiheit!
    Trotz extremer Wiederholungsgefahr wird in sechs Wochen Dreifach-Killer Jürgen B. (69) aus der Haft entlassen. Dazu kassiert er auch noch eine satte Haftentschädigung!
    Rückblick: 1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
    Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden.
    Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr.

    Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler.
    Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Die Politik hat versagt. Die Richter haben versagt. Diese Entschädigungszahlungen sind ein zusätzlicher Skandal.“
  • siehe auch >http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/17/sicherungsverwahrung-haft-entschaedigung/fuer-dreifachen-killer-skandal-urteil-schwerverbrecher-europaeischer-gerichtshof.html zu:
  • Haft-Entschädigung... und 14 000 Euro für Kinderschänder
    gegen Freilassungen
    1. deutscher Minister
    wehrt sich
    Opfer-Vater klagt an
    Die Opfer leiden ewig,
    die Täter kriegen Geld
    EU-Gerichtshof
    100 weitere Verbrecher
    bald frei?
    Sicherungsverwahrung
    Entschädigung für
    4 Sex-Verbrecher



Freitag, 18. März 2011

Von Allahs Horden gehetzt

Frauentag in Ägypten


Egyptian women's rights protest marred by hecklers



08.03.2011

CAIRO (AP) — A protest by hundreds of Egyptian women demanding equal rights and an end to sexual harassment turned violent Tuesday when crowds of men heckled and shoved the demonstrators, telling them to go home where they belong.

The women — some in headscarves and flowing robes, others in jeans — had marched to Cairo's central Tahrir Square to celebrate International Women's Day. But crowds of men soon outnumbered them and chased them out.

"They said that our role was to stay home and raise presidents, not to run for president," said Farida Helmy, a 24-year old journalist.

Sexual harassment remains widespread in Egypt, where women often are afraid to report sexual assault or harassment for fear they and their families will be stigmatized. A 2008 survey by the Egyptian Center for Women's Rights found that 83 percent of Egyptian women and 98 percent of foreign women in Cairo said they had been harassed — while 62 percent of men admitted to harassing.

Tahrir Square was the epicenter of the protests that toppled President Hosni Mubarak last month after nearly 30 years in power. Women in Egypt had reported that Tahrir had been free of the groping and leering endemic in the country, but on Feb. 11, CBS correspondent Lara Logan was sexually assaulted and beaten on the final night of the 18-day revolt. The Associated Press does not name victims of sexual assault unless they agree to be identified.

At Tuesday's march, men scolded protesters and said their concerns were not urgent in the aftermath of the uprising. When the women argued back, some were verbally abused or groped. Others were beaten and had to be ripped away from the groups of men.

Mostafa Hussein, 30, said many protesters had to flee the area and hide in a park nearby.

"They were running for their lives and the army had to fire a shot in the air to break up the mob chasing them," said Hussein. >weiterlesen

Wunschvorstellungen und die Wirklichkeit

Die Wunschvorstellungen von der Arabischen Demokratie, die selbstverständlich nichts mit dem "westlichen Feminismus" und westlicher Demokratie zu tun hat, von Elsa S. Maloof erinnert an die von Nawal el Sadaawi, die auch keine Einmischung in die islamische Revolution (im Iran!) wünschte.

Die Hetze der Männerhorden gegen Frauen ist nicht nur islamische oder arabische Spezialität. Auch in Indien gibt es regelrechte Männerjagden auf Frauen, die durch die Dörfer getrieben werden, wie ein englischer Reporter einmal über eine solche Hatz aus einem indischen Dorf berichtete. Das Foto zeigte eine junge Mutter, die mit einem Kind auf dem Rücken durch eine johlende Männerhorde rannte, die zu beiden Strassenseiten sich zum Spiessrutenlaufen der Frau formiert hatten, eines der grausamen Bild. die die Realität des Rudelwesens zeigen, das in unseren Medien nicht erscheint.

Freitag, 21. Januar 2011

„Kinderwunsch“ mit Gewalt

Ein Mann zerstückelt seiner Frau die Beine mit der Axt in Gegenwart der Kinder


Ruhrnachrichten 24.7.09

BOCHUM Kaum hatte Richter Josef Große Feldhaus das Urteil verkündet, brach die Familie des Axt-Attentäters (36) auf den Zuschauerbänken in Tränen aus: „Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.“

Es war der Moment der Gewissheit, der Augenblick, in dem den Angehörigen klar wurde, dass der 36-jährige Libanese die Zukunft einer ganzen Familie zerstört hat.

Seine Ex-Frau, der er mit 15 wuchtigen Axt-Hieben die Beine zertrümmert hat, wird vielleicht nie mehr richtig laufen können. Seine Kinder, die das ganze Drama mit ansehen mussten, werden ihr Leben lang mit den schlimmen Bildern im Kopf leben müssen. Und er selbst wird nach der Haftstrafe in den Libanon abgeschoben werden. In ein Land, das er längst nicht mehr seine Heimat nennt. „Er ist deutscher als so mancher Deutsche“, sagte Verteidiger Wolfgang Weckmüller in seinem Plädoyer.

Entschuldigungen

Der Angeklagte hatte sich kurz vor der Urteilsberatung noch einmal selbst an die Richter gewandt. Mit Tränen erstickter Stimme stammelte er Entschuldigungen, bat und flehte. „Ich werde mein ganzes Leben lang büßen“, sagte der 36-Jährige. „Ich wünschte, ich hätte mich damals unter Kontrolle gehabt.“

Damals – das ist der frühe Morgen des 26. Februar. Der Libanese, den die Polizei erst am Abend vorher aus dem Haus geworfen hatte, kehrte mit einem Ersatzschlüssel zurück und machte seiner Frau erneut schwere Vorwürfe. Sie wollte sich trennen, hatte sich gegen seinen Willen sterilisieren lassen.

Kinderwunsch

Er hatte auf weitere Kinder gehofft und wollte eine Scheidung nicht hinnehmen. „Du weißt, was jetzt passiert“, sagte er zu der 30-Jährigen. Damit spielte er auf eine grausame Ankündigung vom Neujahrstag an. Schon damals hatte er seiner Frau gedroht: „Wenn du mich mal verlässt, mache dir keine Sorgen. Ich hacke dir dann nur die Beine ab ...“

Mit einer ein Kilo schweren Axt, die er von der Terrasse des Neubaus holte, setzte der 36-Jährige schließlich seine Drohung in die Tat um. Seine Frau schrie hysterisch, weinte verzweifelt, hatte aber keine Chance. „Man muss dieses Vorgehen als gewollte Zerstückelung bezeichnen“, sagte Richter Große Feldhaus. Martin von Braunschweig

http://www.stalking-forum.de/forum/showthread.php?t=968

Die Vergewaltigerbrutalität des Gewaltunholds wird hier ganz harmlos als als „Kinderwunsch" vorgestellt. Wieviele Kinder hat der Gewaltunhold der Frau schon beschert, die sich ja kaum grundlos sterilisieren liess. Die Frau gehorchte dem Mann nicht, der ihr noch mehr Kinder gegen ihren Willen aufzwingen wollte? Sie wollte sich von dem Gewaltunhold trennen! Bei der Untat schrie sie „hysterisch“, heisst es in der Version eines deutshcen Stumpflings, dessen Gekreisch wir nicht erleben möchten, wenn ihm eine Gewaltbestie die Beine zertrümmern würde Da trieft's wieder vor lauter Verständnis für ein Gewaltmonster. Die Frau hat sich „gegen seinen Willen“ (!), man denke, sterilisieren lassen. Zum Schutz vor seinem „Kinderwunsch“, wie die Gewaltbrunst des Frauenverstümmelers genannt wird. Die Zerstückelung fand in Gegenwart der Kinder statt, was die Qualität dieses „Kinderwunschs“ erhärtet. Und das Gewaltverbrechen, das die Kinder mitansehen mussten, wird in diesem Bericht als „Drama“ neutralisiert. Eine Frau sie sich dieser Bestialität entziehen will, ist für das deutsche Rohlingshirn „hysterisch“.

Solche Typen bekommen nach dem neuen Sorgerecht erst mal automatisch die Sorgegewalt über Frau und Kinder nach der Trennung und können dann jede unerwünschten Kontakte erzwingen.

Mittwoch, 19. Januar 2011

Vatersorge in action

Vatersorge in action


Ex-Frau mit Messer an der Kehle vergewaltigt

rosenheim24.de 19 Januar 2011

Augsburg - Ein Türke hat in Augsburg seine Ex-Frau verprügelt, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt: 48 Stunden nach seiner brutalen Tat hat die Polizei den Mann geschnappt. Die Geschädigte, eine 46-jährige Frau, lebt schon seit einigen Monaten von ihrem 45-jährigen Ehemann getrennt, da die Ehe des türkischen Paares schon seit Jahren zerrüttet sei.

Am Freitag besuchte der Beschuldigte - zur Regelung persönlicher Angelegenheiten - seine Ex-Frau in ihrer Wohnung. Nachdem die gemeinsamen Kinder die Wohnung verlassen hatten, kam es zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung.

Dabei wurde der 45-Jährige handgreiflich und schlug der Frau mehrfach ins Gesicht. Schließlich bedrohte er sie mit einem Küchenmesser und zerschnitt ihre Kleidung. Unter Vorhaltung des Messers verging sich der Beschuldigte brutal an ihr, wobei das Opfer Verletzungen erlitt. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte (...)

Alle diese Typen bekommen nach dem neuen Sorgerechtsgesetz automatisch die gemeinsame Sorge sprich Kontrollrecht über Frauen und Kinder..



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Vater schüttelt und schlägt Neugeborenes



014.05.09Nürnberg - Ein 23 Jahre alter Vater hat seinen neugeborenen Jungen zwei Monate lang immer wieder geschüttelt und geschlagen und ihm dabei vier Rippen gebrochen.

Am Donnerstag wurde der Mann für die Ende 2008 begangenen Misshandlungen vor dem Amtsgericht Nürnberg zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Vorbestrafte, der bereits über einen langen Zeitraum ein Anti-Aggressionstraining absolviert hatte, hatte zudem im vergangenen Frühjahr die 25 Jahre alte Mutter des Kindes zusammengeschlagen. Diese gefährliche Körperverletzung floss in das Urteil mit ein.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, den Kleinen ungewollt im Schlaf geschlagen zu haben. "Ich bin nicht aggressiv, höchstens, wenn mir mal was gegen den Strich geht", betonte der 23-Jährige. Die inzwischen von dem Täter getrennt lebende Mutter sagte jedoch aus, dass das Kind nicht im gemeinsamen Bett geschlafen hätte; zudem wären die Verletzungen laut eines Gutachters dafür viel zu schwer. Der Täter, der in einer Drückerkolonne Zeitungen verkaufte, sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft. Er musste aber inzwischen verlegt werden, weil ihn seine Mitgefangenen schwer gemobbt hatten.

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Zwei Jahre für schwere Kindsmisshandlung - eine weiteres Urteil der deutschen TäterschutzJustiz, das den Opfern Hohn spricht. Die vorangegangene Tat der gefährlichen Körperverletzung durch Zusammenschlalgen der Mutter des Knaben (gab das keine Vorstrafe?) soll in das Urteil eingeflossen sein, heisst es treuherzig. In welcher Form denn? Vielleicht strafmildernd? Oder was soll hier "eingeflossen sein" sein? Wie hätte das Urteil für das Gewaltmonster denn ohne die vorherige Körperverletzung gelautet? Etwa ein halbes Jahr bedingt, das mit der U-Haft bereits abgegolten ist? Gewalttäter gegen Frauen und Kinder, ob Frauenschlächter aus "Ehre" oder brutalste Kinderquäler erfreuen sich grosser Gunst der deutschen Gerichte. Wahrscheinlich bekommt der Vater auch noch Besuchsrecht nach der Haftentlassung. Das liegt im Trend des neu aufrüstenden Vaterrechts.









Montag, 17. Januar 2011

Das Rudelrecht und seine intellektuelle Kriminellengarde

Der europäischen Gerichtshof für Kriminellenrechte


Schläge ins Gesicht der Opfer


Die Realität des Rudelrechts

JUSTIZ-IRRSINN IN DEUTSCHLAND DURCH RICHTER IN STRASSBURG!

In Strassburg hat das Rudelrecht, das in den Schädeln der Täterschützer brodelt, gegen die Opfer zugeschlagen mit dem jüngsten Urteil gegen die Verwahrung gemeingefährlicher Sexualgewalttäter nach der Haftentlassung. Es ist ein klassisches Urteil, zeigt es doch den wahren Charakter des Rudelrechts auf, das die „Würde“ der Sexualunholde schützt und alle weiteren Opfer ihnen aussetzt.

Die Würde der Opfer wird hier mit Füssen getreten, sie ist für die Rudelschädel überhaupt kein Begriff. Ein Rudelschädel weiss gar nicht was das ist. Man könnte daher Unzurechnungsfähigkeit für die Rudelrichter geltend machen, aber dazu sind sie zu gefährlich. Eine vorbeugende Verwahrung der Rudelrichter ist schlecht denkbar, weil das Rudelrecht viel zu weit verbreitet ist. Aber es muss zumindest richtig benannt werden. D.h. es muss klar werden, worum es dabei geht: Das Rudelrecht verlangt von den Opfern der Sexualgewalttäter nicht weniger als Respekt vor den Sexualunholden. Wenn die Freilassung gemeingefährlicher Täter mit der „Menschenwürde“ des Täters begründet wird und nicht mit einem formalen Rechtsgrundsatz, dass nach verbüsster Strafe der Täter freizulassen ist, was eine rein formale Begründung wäre und keine moralgeladene, dann dürfte überhaupt kein Gewalttäter verwahrt werden, weil die Festsperrung dann gegen in jedem Fall segegen seine „Menschenwürde" verstiesse. Denn wieso verstösst nur die nachträglich verfügte Verwahrung gegen dieselbe und nicht schon die rechtzeitig verfügte? Beide sind mit dem Schutz der Allgemeinheit bestbegründet, worin soll der Unterschied der „Würde“ liegen?

Zudem ist die bombastische Beschwörung der „Menschenwürde“ eines Sexualunholds angesichts der Schändung der Menschenwürde des Opfers völlig pervers. Ich gehe übrigens davon aus, dass es gerade die Kinderpornokonsumenten unter den juristisch aufgeblasenen Moralbolden sind, die von der „Menschenwürde“ der Sexualgewaltunholde so besessen sind, wie nur ein Moralunhold Marke Dunkelziffer, einer von denen, die von Zeit zu Zeit bei eine Kinderpornorazzia auffliegen...

Berlin – Das Skandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der nachträglichen Sicherungsverwahrung – es bringt immer gefährlicheren Männern die Freiheit!
Trotz extremer Wiederholungsgefahr wird in sechs Wochen Dreifach-Killer Jürgen B. (69) aus der Haft entlassen. Dazu kassiert er auch noch eine satte Haftentschädigung!
Rückblick: 1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden.
Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr.

Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler.
Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Die Politik hat versagt. Die Richter haben versagt. Diese Entschädigungszahlungen sind ein zusätzlicher Skandal.“

siehe auch >http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/17/sicherungsverwahrung-haft-entschaedigung/fuer-dreifachen-killer-skandal-urteil-schwerverbrecher-europaeischer-gerichtshof.html zu:

Haft-Entschädigung
und 14 000 Euro für Kinderschänder



Entschädigung für gemeingefährliche Sexualtäter

Europäisches Gericht rügt erneut Sicherungsverwahrung in Deutschland

Drei Schwerverbrecher sollen insgesamt 125 000 Euro bekommen

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung gerügt. Dieses Mal bemängelten die Richter die nachträgliche Anordnung und gaben damit vier Sexualstraftätern aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen recht, die trotz Verbüßung ihrer Strafen nicht freigelassen wurden. Drei Klägern muss Deutschland insgesamt 125 000 Euro an Entschädigung zahlen. Die Richter stellten für alle Kläger Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit fest. Der Gerichtshof entschied, dass die Sicherungsverwahrung nur dann verhängt werden dürfe, wenn sie im Urteil bereits ausgesprochen oder angedroht sei.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht in dem Urteil eine Bestätigung der gerade in Kraft getretenen Reform der Sicherungsverwahrung. "Für die Zukunft ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend abgeschafft." Die Sicherungsverwahrung müsse seit dem 1. Januar im Strafurteil angeordnet oder vorbehalten sein. Scharfe Kritik äußerte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Welt Kompakt" sagte er, der Gerichtshof vernachlässige die Menschenrechte der Betroffenen und schütze die Täter. Die Entschädigung nannte er einen "Schlag ins Gesicht der Opfer".
Zu automatischen Freilassungen wird es nach der Entscheidung nicht kommen. Über die konkreten Fälle müssen deutsche Gerichte entscheiden. Die aber urteilten im vergangenen Jahr unterschiedlich: Manche entschieden, Täter zu entlassen. Andere meinten, sie müssten hinter Gittern bleiben. Derzeit sitzen noch rund 20 Menschen in nachträglicher Sicherungsverwahrung. http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article12148946/Entschaedigung-fuer-Sexualtaeter.html¨

Es handelt sich in diesem klassischen Fall von Schnarrenberger-Recht um ein Exempel des Rudelrechts. Das Rudelrecht ist das von einem Richterrudel in Komplizenschaft mit einem Kriminellenrudel vorwiegend von Sexualverbrechern verfügte „Recht“ zugunsten weiterer Kriminellenrudel, die in ihren Freiheiten zur sexuellen Betätigung an weiteren Opfern nicht gehindert werden sollen nach Ansicht des Richterrudels. Die Rudelmentalität schliesst jede individuelle Anteilnahme für die Opfer aus und basiert auf einer generellen Identifizierung der juristischen Täterschutzbanden mit allen kriminellen Rudelexemplaren der Gattung, die über die individuellen Menschenrechte der Opfer hinwegwalzen. Man kann auch von einem Walzenrecht sprechen, mit dem die Anwaltswalze über die Opfer wegwalzt. Da es sich bei den kriminellen Gewalttätern, die nie aussterben, insgesamt um grosse Rudel handelt - ob sie nun stückweise oder im Rudel über ihre Opfer herfallen - , sprechen wir hier von einem Rudelrecht, unter dem die Menschenrechte der Opfer niedergewalzt werden, wobei sich das Richterrudel als willige Helfer der Täterrudel betätigt.

Das Rudelrecht basiert nicht etwa auf Unkenntnis der Situation der Opfer, sondern auf der Identifikation des Richterrudels mit dem Täterrudel in voller Kenntnis der Lage des Opfers. Jedes Exemplar des Richterrudels ist mit allen Täterrudeln enger verbunden als mit einem einzigen Opfer, über das es grinsend hinwegrudelt. Nach der Tat wird das Opfer, das noch auf "Recht" hofft, noch einmal vom Richterrudel niedergewalzt. Begleitet vom Schnarren der Rechtsexperten spricht das Rudelrecht zugunsten der Tatfreiheit gemeingefährlicher Gewaltkriminellet, deren „Freiheits-rechte“ feierlich gegen die Menschenrechte der Opfer verteidigt werden.

Die „Menschenrechte“ der Kinderschänder kommen im Rudelrecht grundsätzlich vor den Kinderrechten. Es fehlt auch nicht an intellektuellen Herrenrechtlern, die das Rudelrecht decken. Denn ein Rudelgericht kommt nie allein, es gibt immer ganze Rudel von intellektuellen Täterschützern, die dem Rudelgericht Recht geben und es gegen Kritik von anders Gesinnten absichern. 

Das Rudelrecht kennt keine Schamgrenze. Beispielhaft ist der Fall eines deutschen Anwaltunholds, der einem Sexualmördermonster, das einem Mädchen im Wald aufgelauert, es vom Rad gerissen, ins  Auto gezerrt, vergewaltigt und ermordet hatte, auch noch „Mitleid“ mit dem Opfer andichtete, weil die Täterbestie einen Verbandskasten aus dem Auto geholt habe, als das Kind blutete. Nach der Tat? Vielleicht um die Sitze zu putzen? Diesen brechreizenden Einfall wollte der Anwaltunhold noch als mildernde Umstände gewürdigt wissen. Oder auch der Fall jener Richterin, die einen Kampfhundhalter freisprach, der seine Bestie bewusst auf einen hilflosen alten Mann losgelassen hatte, dem der Hund das Gesicht zerfetzte, was dem Halter der Bestie allenfalls ein Grinsen entlockte. Die Richterin war auf der Seite der beiden Bestien.    

Wie die Herrenmenschler, die in der Pose der arroganten Erhabenheit ihres Sachverstands über die Niederungen des „Stammtischs“ zu verstehen geben, dass ihre vermeintlich emotionsfreie Intelligenz hoch über den simplen Ansichten des Stammtischvolkes stehe, das nichts vom Recht versteht. Denn das Rechtsverständnis des postfaschistischen Herrenmenschentums ist mit dem der gewöhnlichen Menschen nicht kommunizierbar. Hinter dem Dünkel dieser Mentalität, die sich als objektiv ausgibt, aber so durchsichtig ist, dass sie schon von weitem die Faszination von der Brutalität in der Verachtung der Opfer verrät - , verbirgt sich unterm Vorwand juristischer Neutralität die triefende Sorge ums Täterwohl. Was da so hoch erhaben über den vermeintlichen Stammtischen schwebt – womit alle gemeint sind, die mit den Opfern fühlen und sich nicht mit einem Sexualzombie identifizieren - ist alles andere als der reine emotionslose Rechtsverstand, als den sich die Sorge ums Täterwohl ausgibt, von der der Herrenmensch nur so aus allen Ritzen trieft.

Dazu Wolfgang Herles: Eine Blamage für Deutschland. Es mag sein, dass es die Stammtische erregt, wenn Sexualstraftäter frei gelassen und auch noch entschädigt werden müssen, weil sie über ihr Strafmaß hinaus im Gefängnis saßen. Das erneute Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine Blamage für Deutschland, das doch so stolz auf seinen liberalen Strafvollzug ist. Zitat aus Herles' Notizen aus Berlin

Was den Herrenmenschler vom Täterschutz zutiefst erregt: es könne einem Täter ein „Unrecht“ getan werden durch zu langen Freiheitsentzug, nämlich so lange wie nötig zum Schutz der Opfer. Der zuinnerst täterindentifizierte Herrenmenschler, der unter Intellektuellen nicht vorkommt, aber besser getarnt als der Gewalttäter selber, erträgt die Vorstellung schlecht, dass ein Täter um die Tatfreiheit zur Triebbefriedigung gebracht wird. Was das für die Opfer – bei erwiesenermassen untherapierbaren Triebtätern – heisst: sie interessieren einen ums Täterwohl besorgten Dünkelonkel nicht. Wieviele der Sexualtäterschützer selber pädo“phil“ sind unter den Richtern, wäre eine Studie wert. Dagegen wehrt sich alles im Emotionshaushalt des ach so emotionsfreien Herrenmenschlers. Nicht erregt diesen Typus so sehr wie der blosse Gedanke, man könne seinen Motiven auf die Schliche kommen, denn er ist ja frei von allen Gelüsten, die die Täter, denen seine ganze Anteilnahme gilt, aktiv befriedigen. Er funktioniert nach aussen wie eine Maschine, die „Sachverstand absondert, im Innern Schmutz und Schmalz. Brutalität gegenüber den Opfern, Sentimentalität gegenüber den Tätern. Die Täterschutzjustiz rühmt sich, nicht auf Volkes Stimme zu hören, wenn sie im Namen des Volkes ihr Täterrecht spricht.


Wenn der postfaschistische Herrenrechtler „Stammtisch“ sagt und damit seine Verachtung für die Partei des Opfers zum Ausdruck bringt, hält er sich für einen Ausbund von Rechtsverstand. Es ist nicht nur der Dünkel der linken Belehrungs-onkel und "Gesellschafts"kenner, die alle wahren Ursachen aller Welt kennen, es ist eine generelle Anfälligkeit von Intellektuellen für die Kriminellen; sie wollen sich leuchtend abheben vom verpönten gesunden Menschenverstand; diese Sympathie für das Gewaltrecht von Kriminellen,  verkleidet als vermeintlich unparteiisch, ist sehr durchsichtig. Die Gewaltkriminellen sind für  diese Sorte von "Intellektuellen" eine Art Schutztwall gegen das gewöhnliche und verachtete Volk. In Rechtserläuterungen von juristischen Experten kann man Statements hören wie die: das Urteil werde ja "nicht auf den Gerichtsfluren gemacht". Will sagen, der juristische Sachverstand hat nichts mit ganz gewöhnlichem Rechtsempfinden und Gerechtigkeitsverständnis zu tun. Der  Täter(versteher)verstand ist schliesslich ein viel höherer Verstand als der der Opfer(vertreter).