Mittwoch, 19. Januar 2011

Vatersorge in action

Vatersorge in action


Ex-Frau mit Messer an der Kehle vergewaltigt

rosenheim24.de 19 Januar 2011

Augsburg - Ein Türke hat in Augsburg seine Ex-Frau verprügelt, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt: 48 Stunden nach seiner brutalen Tat hat die Polizei den Mann geschnappt. Die Geschädigte, eine 46-jährige Frau, lebt schon seit einigen Monaten von ihrem 45-jährigen Ehemann getrennt, da die Ehe des türkischen Paares schon seit Jahren zerrüttet sei.

Am Freitag besuchte der Beschuldigte - zur Regelung persönlicher Angelegenheiten - seine Ex-Frau in ihrer Wohnung. Nachdem die gemeinsamen Kinder die Wohnung verlassen hatten, kam es zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung.

Dabei wurde der 45-Jährige handgreiflich und schlug der Frau mehrfach ins Gesicht. Schließlich bedrohte er sie mit einem Küchenmesser und zerschnitt ihre Kleidung. Unter Vorhaltung des Messers verging sich der Beschuldigte brutal an ihr, wobei das Opfer Verletzungen erlitt. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte (...)

Alle diese Typen bekommen nach dem neuen Sorgerechtsgesetz automatisch die gemeinsame Sorge sprich Kontrollrecht über Frauen und Kinder..



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Vater schüttelt und schlägt Neugeborenes



014.05.09Nürnberg - Ein 23 Jahre alter Vater hat seinen neugeborenen Jungen zwei Monate lang immer wieder geschüttelt und geschlagen und ihm dabei vier Rippen gebrochen.

Am Donnerstag wurde der Mann für die Ende 2008 begangenen Misshandlungen vor dem Amtsgericht Nürnberg zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Vorbestrafte, der bereits über einen langen Zeitraum ein Anti-Aggressionstraining absolviert hatte, hatte zudem im vergangenen Frühjahr die 25 Jahre alte Mutter des Kindes zusammengeschlagen. Diese gefährliche Körperverletzung floss in das Urteil mit ein.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, den Kleinen ungewollt im Schlaf geschlagen zu haben. "Ich bin nicht aggressiv, höchstens, wenn mir mal was gegen den Strich geht", betonte der 23-Jährige. Die inzwischen von dem Täter getrennt lebende Mutter sagte jedoch aus, dass das Kind nicht im gemeinsamen Bett geschlafen hätte; zudem wären die Verletzungen laut eines Gutachters dafür viel zu schwer. Der Täter, der in einer Drückerkolonne Zeitungen verkaufte, sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft. Er musste aber inzwischen verlegt werden, weil ihn seine Mitgefangenen schwer gemobbt hatten.

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Zwei Jahre für schwere Kindsmisshandlung - eine weiteres Urteil der deutschen TäterschutzJustiz, das den Opfern Hohn spricht. Die vorangegangene Tat der gefährlichen Körperverletzung durch Zusammenschlalgen der Mutter des Knaben (gab das keine Vorstrafe?) soll in das Urteil eingeflossen sein, heisst es treuherzig. In welcher Form denn? Vielleicht strafmildernd? Oder was soll hier "eingeflossen sein" sein? Wie hätte das Urteil für das Gewaltmonster denn ohne die vorherige Körperverletzung gelautet? Etwa ein halbes Jahr bedingt, das mit der U-Haft bereits abgegolten ist? Gewalttäter gegen Frauen und Kinder, ob Frauenschlächter aus "Ehre" oder brutalste Kinderquäler erfreuen sich grosser Gunst der deutschen Gerichte. Wahrscheinlich bekommt der Vater auch noch Besuchsrecht nach der Haftentlassung. Das liegt im Trend des neu aufrüstenden Vaterrechts.