Montag, 17. Januar 2011

Das Rudelrecht und seine intellektuelle Kriminellengarde

Der europäischen Gerichtshof für Kriminellenrechte


Schläge ins Gesicht der Opfer


Die Realität des Rudelrechts

JUSTIZ-IRRSINN IN DEUTSCHLAND DURCH RICHTER IN STRASSBURG!

In Strassburg hat das Rudelrecht, das in den Schädeln der Täterschützer brodelt, gegen die Opfer zugeschlagen mit dem jüngsten Urteil gegen die Verwahrung gemeingefährlicher Sexualgewalttäter nach der Haftentlassung. Es ist ein klassisches Urteil, zeigt es doch den wahren Charakter des Rudelrechts auf, das die „Würde“ der Sexualunholde schützt und alle weiteren Opfer ihnen aussetzt.

Die Würde der Opfer wird hier mit Füssen getreten, sie ist für die Rudelschädel überhaupt kein Begriff. Ein Rudelschädel weiss gar nicht was das ist. Man könnte daher Unzurechnungsfähigkeit für die Rudelrichter geltend machen, aber dazu sind sie zu gefährlich. Eine vorbeugende Verwahrung der Rudelrichter ist schlecht denkbar, weil das Rudelrecht viel zu weit verbreitet ist. Aber es muss zumindest richtig benannt werden. D.h. es muss klar werden, worum es dabei geht: Das Rudelrecht verlangt von den Opfern der Sexualgewalttäter nicht weniger als Respekt vor den Sexualunholden. Wenn die Freilassung gemeingefährlicher Täter mit der „Menschenwürde“ des Täters begründet wird und nicht mit einem formalen Rechtsgrundsatz, dass nach verbüsster Strafe der Täter freizulassen ist, was eine rein formale Begründung wäre und keine moralgeladene, dann dürfte überhaupt kein Gewalttäter verwahrt werden, weil die Festsperrung dann gegen in jedem Fall segegen seine „Menschenwürde" verstiesse. Denn wieso verstösst nur die nachträglich verfügte Verwahrung gegen dieselbe und nicht schon die rechtzeitig verfügte? Beide sind mit dem Schutz der Allgemeinheit bestbegründet, worin soll der Unterschied der „Würde“ liegen?

Zudem ist die bombastische Beschwörung der „Menschenwürde“ eines Sexualunholds angesichts der Schändung der Menschenwürde des Opfers völlig pervers. Ich gehe übrigens davon aus, dass es gerade die Kinderpornokonsumenten unter den juristisch aufgeblasenen Moralbolden sind, die von der „Menschenwürde“ der Sexualgewaltunholde so besessen sind, wie nur ein Moralunhold Marke Dunkelziffer, einer von denen, die von Zeit zu Zeit bei eine Kinderpornorazzia auffliegen...

Berlin – Das Skandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der nachträglichen Sicherungsverwahrung – es bringt immer gefährlicheren Männern die Freiheit!
Trotz extremer Wiederholungsgefahr wird in sechs Wochen Dreifach-Killer Jürgen B. (69) aus der Haft entlassen. Dazu kassiert er auch noch eine satte Haftentschädigung!
Rückblick: 1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden.
Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr.

Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler.
Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Die Politik hat versagt. Die Richter haben versagt. Diese Entschädigungszahlungen sind ein zusätzlicher Skandal.“

siehe auch >http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/17/sicherungsverwahrung-haft-entschaedigung/fuer-dreifachen-killer-skandal-urteil-schwerverbrecher-europaeischer-gerichtshof.html zu:

Haft-Entschädigung
und 14 000 Euro für Kinderschänder



Entschädigung für gemeingefährliche Sexualtäter

Europäisches Gericht rügt erneut Sicherungsverwahrung in Deutschland

Drei Schwerverbrecher sollen insgesamt 125 000 Euro bekommen

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung gerügt. Dieses Mal bemängelten die Richter die nachträgliche Anordnung und gaben damit vier Sexualstraftätern aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen recht, die trotz Verbüßung ihrer Strafen nicht freigelassen wurden. Drei Klägern muss Deutschland insgesamt 125 000 Euro an Entschädigung zahlen. Die Richter stellten für alle Kläger Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit fest. Der Gerichtshof entschied, dass die Sicherungsverwahrung nur dann verhängt werden dürfe, wenn sie im Urteil bereits ausgesprochen oder angedroht sei.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht in dem Urteil eine Bestätigung der gerade in Kraft getretenen Reform der Sicherungsverwahrung. "Für die Zukunft ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend abgeschafft." Die Sicherungsverwahrung müsse seit dem 1. Januar im Strafurteil angeordnet oder vorbehalten sein. Scharfe Kritik äußerte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Welt Kompakt" sagte er, der Gerichtshof vernachlässige die Menschenrechte der Betroffenen und schütze die Täter. Die Entschädigung nannte er einen "Schlag ins Gesicht der Opfer".
Zu automatischen Freilassungen wird es nach der Entscheidung nicht kommen. Über die konkreten Fälle müssen deutsche Gerichte entscheiden. Die aber urteilten im vergangenen Jahr unterschiedlich: Manche entschieden, Täter zu entlassen. Andere meinten, sie müssten hinter Gittern bleiben. Derzeit sitzen noch rund 20 Menschen in nachträglicher Sicherungsverwahrung. http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article12148946/Entschaedigung-fuer-Sexualtaeter.html¨

Es handelt sich in diesem klassischen Fall von Schnarrenberger-Recht um ein Exempel des Rudelrechts. Das Rudelrecht ist das von einem Richterrudel in Komplizenschaft mit einem Kriminellenrudel vorwiegend von Sexualverbrechern verfügte „Recht“ zugunsten weiterer Kriminellenrudel, die in ihren Freiheiten zur sexuellen Betätigung an weiteren Opfern nicht gehindert werden sollen nach Ansicht des Richterrudels. Die Rudelmentalität schliesst jede individuelle Anteilnahme für die Opfer aus und basiert auf einer generellen Identifizierung der juristischen Täterschutzbanden mit allen kriminellen Rudelexemplaren der Gattung, die über die individuellen Menschenrechte der Opfer hinwegwalzen. Man kann auch von einem Walzenrecht sprechen, mit dem die Anwaltswalze über die Opfer wegwalzt. Da es sich bei den kriminellen Gewalttätern, die nie aussterben, insgesamt um grosse Rudel handelt - ob sie nun stückweise oder im Rudel über ihre Opfer herfallen - , sprechen wir hier von einem Rudelrecht, unter dem die Menschenrechte der Opfer niedergewalzt werden, wobei sich das Richterrudel als willige Helfer der Täterrudel betätigt.

Das Rudelrecht basiert nicht etwa auf Unkenntnis der Situation der Opfer, sondern auf der Identifikation des Richterrudels mit dem Täterrudel in voller Kenntnis der Lage des Opfers. Jedes Exemplar des Richterrudels ist mit allen Täterrudeln enger verbunden als mit einem einzigen Opfer, über das es grinsend hinwegrudelt. Nach der Tat wird das Opfer, das noch auf "Recht" hofft, noch einmal vom Richterrudel niedergewalzt. Begleitet vom Schnarren der Rechtsexperten spricht das Rudelrecht zugunsten der Tatfreiheit gemeingefährlicher Gewaltkriminellet, deren „Freiheits-rechte“ feierlich gegen die Menschenrechte der Opfer verteidigt werden.

Die „Menschenrechte“ der Kinderschänder kommen im Rudelrecht grundsätzlich vor den Kinderrechten. Es fehlt auch nicht an intellektuellen Herrenrechtlern, die das Rudelrecht decken. Denn ein Rudelgericht kommt nie allein, es gibt immer ganze Rudel von intellektuellen Täterschützern, die dem Rudelgericht Recht geben und es gegen Kritik von anders Gesinnten absichern. 

Das Rudelrecht kennt keine Schamgrenze. Beispielhaft ist der Fall eines deutschen Anwaltunholds, der einem Sexualmördermonster, das einem Mädchen im Wald aufgelauert, es vom Rad gerissen, ins  Auto gezerrt, vergewaltigt und ermordet hatte, auch noch „Mitleid“ mit dem Opfer andichtete, weil die Täterbestie einen Verbandskasten aus dem Auto geholt habe, als das Kind blutete. Nach der Tat? Vielleicht um die Sitze zu putzen? Diesen brechreizenden Einfall wollte der Anwaltunhold noch als mildernde Umstände gewürdigt wissen. Oder auch der Fall jener Richterin, die einen Kampfhundhalter freisprach, der seine Bestie bewusst auf einen hilflosen alten Mann losgelassen hatte, dem der Hund das Gesicht zerfetzte, was dem Halter der Bestie allenfalls ein Grinsen entlockte. Die Richterin war auf der Seite der beiden Bestien.    

Wie die Herrenmenschler, die in der Pose der arroganten Erhabenheit ihres Sachverstands über die Niederungen des „Stammtischs“ zu verstehen geben, dass ihre vermeintlich emotionsfreie Intelligenz hoch über den simplen Ansichten des Stammtischvolkes stehe, das nichts vom Recht versteht. Denn das Rechtsverständnis des postfaschistischen Herrenmenschentums ist mit dem der gewöhnlichen Menschen nicht kommunizierbar. Hinter dem Dünkel dieser Mentalität, die sich als objektiv ausgibt, aber so durchsichtig ist, dass sie schon von weitem die Faszination von der Brutalität in der Verachtung der Opfer verrät - , verbirgt sich unterm Vorwand juristischer Neutralität die triefende Sorge ums Täterwohl. Was da so hoch erhaben über den vermeintlichen Stammtischen schwebt – womit alle gemeint sind, die mit den Opfern fühlen und sich nicht mit einem Sexualzombie identifizieren - ist alles andere als der reine emotionslose Rechtsverstand, als den sich die Sorge ums Täterwohl ausgibt, von der der Herrenmensch nur so aus allen Ritzen trieft.

Dazu Wolfgang Herles: Eine Blamage für Deutschland. Es mag sein, dass es die Stammtische erregt, wenn Sexualstraftäter frei gelassen und auch noch entschädigt werden müssen, weil sie über ihr Strafmaß hinaus im Gefängnis saßen. Das erneute Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine Blamage für Deutschland, das doch so stolz auf seinen liberalen Strafvollzug ist. Zitat aus Herles' Notizen aus Berlin

Was den Herrenmenschler vom Täterschutz zutiefst erregt: es könne einem Täter ein „Unrecht“ getan werden durch zu langen Freiheitsentzug, nämlich so lange wie nötig zum Schutz der Opfer. Der zuinnerst täterindentifizierte Herrenmenschler, der unter Intellektuellen nicht vorkommt, aber besser getarnt als der Gewalttäter selber, erträgt die Vorstellung schlecht, dass ein Täter um die Tatfreiheit zur Triebbefriedigung gebracht wird. Was das für die Opfer – bei erwiesenermassen untherapierbaren Triebtätern – heisst: sie interessieren einen ums Täterwohl besorgten Dünkelonkel nicht. Wieviele der Sexualtäterschützer selber pädo“phil“ sind unter den Richtern, wäre eine Studie wert. Dagegen wehrt sich alles im Emotionshaushalt des ach so emotionsfreien Herrenmenschlers. Nicht erregt diesen Typus so sehr wie der blosse Gedanke, man könne seinen Motiven auf die Schliche kommen, denn er ist ja frei von allen Gelüsten, die die Täter, denen seine ganze Anteilnahme gilt, aktiv befriedigen. Er funktioniert nach aussen wie eine Maschine, die „Sachverstand absondert, im Innern Schmutz und Schmalz. Brutalität gegenüber den Opfern, Sentimentalität gegenüber den Tätern. Die Täterschutzjustiz rühmt sich, nicht auf Volkes Stimme zu hören, wenn sie im Namen des Volkes ihr Täterrecht spricht.


Wenn der postfaschistische Herrenrechtler „Stammtisch“ sagt und damit seine Verachtung für die Partei des Opfers zum Ausdruck bringt, hält er sich für einen Ausbund von Rechtsverstand. Es ist nicht nur der Dünkel der linken Belehrungs-onkel und "Gesellschafts"kenner, die alle wahren Ursachen aller Welt kennen, es ist eine generelle Anfälligkeit von Intellektuellen für die Kriminellen; sie wollen sich leuchtend abheben vom verpönten gesunden Menschenverstand; diese Sympathie für das Gewaltrecht von Kriminellen,  verkleidet als vermeintlich unparteiisch, ist sehr durchsichtig. Die Gewaltkriminellen sind für  diese Sorte von "Intellektuellen" eine Art Schutztwall gegen das gewöhnliche und verachtete Volk. In Rechtserläuterungen von juristischen Experten kann man Statements hören wie die: das Urteil werde ja "nicht auf den Gerichtsfluren gemacht". Will sagen, der juristische Sachverstand hat nichts mit ganz gewöhnlichem Rechtsempfinden und Gerechtigkeitsverständnis zu tun. Der  Täter(versteher)verstand ist schliesslich ein viel höherer Verstand als der der Opfer(vertreter).