Dienstag, 22. März 2011

Das Rudelrecht oder der Justiz-Irrsinn hat Methode

Die Realität des Rudelsrechts
JUSTIZ-IRRSINN IN DEUTSCHLAND DURCH RICHTER IN STRASSBURG!


In Strassburg hat das >Rudelrecht, das in den Schädeln der Täterschützer brodelt, gegen die Opfer zugeschlagen mit dem jüngsten Urteil gegen die Verwahrung gemeingefährlicher Sexualgewalttäter nach der Haftentlassung. Es ist ein klassisches Urteil, zeigt es doch den wahren Charakter des Rudelrechts auf, das die „Würde“ der Sexualunholde schützt und alle weiteren Opfer ihnen aussetzt.

Die Würde der Opfer wird hier mit Füssen getreten, sie ist für die Rudelschädel überhaupt kein Begriff. Ein Rudelschädel weiss gar nicht was das ist. Man könnte daher Unzurechnungsfähigkeit für die Rudelrichter geltend machen, aber dazu sind sie zu gefährlich. Eine vorbeugende Verwahrung der Rudelrichter ist schlecht denkbar, weil das Rudelrecht viel zu weit verbreitet ist. Aber es muss zumindest richtig benannt werden. d.h. Es muss klar werden, worum es dabei geht: Das Rudelrecht verlangt von den Opfern der Sexualgewalttäter nicht weniger als Respekt vor den Sexualunholden. Wenn die Freilassung gemeingefährlicher Täter mit der „Menschenwürde“ des Täters begründet wird und nicht mit einem formalen Rechtsgrundsatz, dass nach verbüsster Strafe der Täter freizulassen ist, was eine rein formale Begründung wäre und keine moralgeladene, dann dürfte überhaupt kein Gewalttäter verwahrt werden, weil die Festsperrung gegen seine „Menschenwürde" verstiesse. Denn wieso verstösst nur die nachträglich verfügt Verwahrung gegen dieselbe und nicht schon die rechtzeitig verfügte? Beide sind mit dem Schutz der Allgemeinheit best-begründet, worin soll der Unterschied der „Würde“ liegen?

Zudem ist die bombastische Beschwörung der „Menschenwürde“ eines Sexualunholds angesichts der Schändung der Menschenwürde des Opfers völlig pervers. Ich gehe übrigens davon aus, dass es gerade die Kinderpornokonsumenten unter den juristisch aufgeblasenen Moralbolden sind, die von der „Menschenwürde“ der Sexualgewaltunholde so besessen sind, wie nur ein Moralunhold Marke Dunkelziffer, einer von denen, die von Zeit zu Zeit bei eine Kinderpornorazzia auffliegen...

  • Berlin – Das Skandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stopp der nachträglichen Sicherungsverwahrung – es bringt immer gefährlicheren Männern die Freiheit!
    Trotz extremer Wiederholungsgefahr wird in sechs Wochen Dreifach-Killer Jürgen B. (69) aus der Haft entlassen. Dazu kassiert er auch noch eine satte Haftentschädigung!
    Rückblick: 1969 erwürgte Jürgen B. seine Kneipen-Bekanntschaft Edith T. († 32) in seiner Wohnung, setzte die Leiche unter Strom, legte sie in eine Wanne. Ein Gericht verurteilte den Berliner zu 15 Jahren Gefängnis. In seinem Hafturlaub erwürgte der verurteilte Killer 1979 Ingrid J. († 29), schändete und ermordete ihren 5-jährigen Sohn. Strafe: zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung.
    Die wurde 2007 verlängert. Jürgen B. sei stark rückfallgefährdet, urteilte damals ein Gericht. Jetzt muss der Killer trotzdem freigelassen werden.
    Denn: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt laut Straßburger Urteil gegen die Menschenwürde des Kinderschänders. Grund: Die Sicherungsverwahrung ähnele den normalen Haftbedingungen zu sehr.

    Damit nicht genug: Als Entschädigung hat Jürgen B. auch noch das Recht auf rund 11 000 Euro Haftentschädigung – auf Kosten der Steuerzahler.
    Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Die Politik hat versagt. Die Richter haben versagt. Diese Entschädigungszahlungen sind ein zusätzlicher Skandal.“
  • siehe auch >http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/17/sicherungsverwahrung-haft-entschaedigung/fuer-dreifachen-killer-skandal-urteil-schwerverbrecher-europaeischer-gerichtshof.html zu:
  • Haft-Entschädigung... und 14 000 Euro für Kinderschänder
    gegen Freilassungen
    1. deutscher Minister
    wehrt sich
    Opfer-Vater klagt an
    Die Opfer leiden ewig,
    die Täter kriegen Geld
    EU-Gerichtshof
    100 weitere Verbrecher
    bald frei?
    Sicherungsverwahrung
    Entschädigung für
    4 Sex-Verbrecher